Weitere Normenkontrollverfahren gegen ZkWAL

Nachdem im Dezember neue Satzungen für Trink- und Abwasserbeiträge beschlossen wurden, hat der ZkWAL neue Bescheide verschickt. Da bereits wieder eine Vielzahl von Bürgern hiergegen Widerspruch eingelegt hatten, versuchte die vertretende Rechtsanwaltskanzlei, Herrn Lange dazu zu bewegen, diesmal Musterverfahren auszuwählen, um das Kostenrisiko – für beide Seiten – zu minimieren.
Diesen Vorschlag hat Herr Lange abgelehnt und an die ersten Kunden bereits Widerspruchsbescheide (in denen der Widerspruch zurückgewiesen wurde) verschickt. Zur Wahrung ihrer Interessen müssen diese nun das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin beschreiten.
Inzwischen sind allerdings neue Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht MV eingereicht (1 K 9/14 Trinkwasser, 1 K 10/14 Schmutzwasser), nun ruhen die weiteren Widerspruchsverfahren gem. § 12 KAG MV. Wer also erneut Widerspruch einlegen möchte und sich auf diese Normenkontrollverfahren beruft, dessen Widerspruch muss ebenfalls ruhend gestellt werden.
Der Beitrag sollte trotzdem bezahlt (oder Ratenzahlung vereinbart) werden, weil sonst Säumniszuschläge berechnet werden – und zwar selbst dann, wenn die neue Kalkulation (als Bestandteil der Satzung)  in den Augen des Gerichts wieder fehlerhaft ist.
(ältere Beiträge zum Thema aus 2011 und 2008)

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