Die ersten Zurückweisungen…

der Anträge auf Erstattung der auf verfassungswidriger Rechtsgrundlage vereinnahmten Anschlussbeiträge sind eingegangen.

Das haben wir nicht anders erwartet.

In der Ostseezeitung, Ausgabe Wismar, vom 15. März 2016, wird die Verbandsvorsteherin folgendermaßen zitiert:
„Bei uns gibt es – anders als in Brandenburg – ein rechtswirksames Kommunalabgabengesetz (KAG), wir haben eine gültige Satzung und die Verbandsversammlung hat der rückwirkenden Gebühren (hier Beitrags-)erhebung zugestimmt“.

Da klingt es fast schon so wie in Brandenburg: die Zweckverbände hätten das Kommunalabgabengesetz nicht rückwirkend anwenden dürfen, da es bei der Inkraftsetzung ja nur für die Zukunft gelten konnte. Und wer hat schuld?? Die Bürgermeister in der Verbandsversammlung.
Und wer hat denen Druck gemacht und damit gedroht, sie zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie die – angeblich vorgeschriebene – Beitragserhebung nicht beschließen sollten?

Das Bundesverfassungsgericht 2013 und das Bundesverwaltungsgericht 2015 haben Mängel an unserem KAG festgestellt, die bisher nicht behoben wurden. Die Landesregierung hat den Beschluss vom 12. November 2015 bisher ignoriert und plant, ein neues KAG erst vom neuen Landtag verabschieden zu lassen. Der Entwurf dafür orientiert sich an dem, was in Brandenburg nicht mehr angewendet werden darf.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat nun ein Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil der Landesgesetzgeber bisher nicht gehandelt hat.

Welch ein Armutszeugnis in einem Wahljahr.

Was tun wir nun mit den Schreiben der Zweckverbände?
Innerhalb der Frist Widerspruch einlegen, um bei erneuter Ablehnung zu Gericht zu gehen oder den Fall gleich und rechtzeitig in die Hände einer Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens geben.

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