da berichtete der Landesrechnungshof über die Abwasserentsorgung im Land – und deren Kosten.
Ich habe mir den Zeitungsartikel von damals aufgehoben
Da sehen wir dann auch die Konsequenz der Verwaltung: schon damals war die Rede davon, dass ca. 2015 weitere Beiträge erhoben werden müssen, wenn nichts geändert wird. Und was hören wir heute?
Der Begriff „Erneuerungsbeiträge“ kursiert bereits.
Noch einmal: Ein Beitrag ist eine EINmalige Geldleistung für den erstmaligen Vorteil durch den Anschluss an eine öffentliche Anlage (Trinkwasser, Schmutzwasser, Straße).
Keine „Wende“, keine Gemeindefusion, keine Verbandsfusion kann daran etwas ändern.