Reaktionen der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern

Gleich nach der Veröffentlichung der Pressemitteilung zum Urteil des Bundeswaltungsgerichtes – in dem bemängelt wurde, dass es hier für die Beitragserhebung keine zeitliche Obergrenze gäbe – befragte das Innenministerium die Aufgabenträger über die Unteren Rechtsaufsichtsbehörden.

Besonders interessant fand ich, dass man sich durchaus bewusst war, dass die 4-jährige Festsetzungsfrist „nach Erlangung des Vorteils“ gilt.

Und dann nahm ich die Gelegenheit wahr, die sich bot, als der Bürgerbeauftragte in Parchim war, quasi bei mir um die Ecke. Am 2. März erhielt ich diese Antwort.
Ja, das kann man durchaus so sehen. Ein neues Gesetz bzw. eine neue Satzung kann sich jedoch NUR auf die Zukunft auswirken. Der bisher bei uns üblichen Praxis, dass damit der „Tanz“ immer wieder von vorn beginnt, hat das Bundesverfassungsgericht jedoch einen Riegel vorgeschoben.

Jetzt KANN man natürlich warten, bis jedes Bundesland sich seine eigenen Ohrfeigen einfängt. KANN man, MUSS man aber nicht.
Es sei denn, die Angst vor den Folgen ist soooo groß, dass man lieber erstmal den Kopf in den Sand steckt.
Hat sich denn in der Vergangenheit irgendjemand Gedanken darüber gemacht, wie WIR das alles bezahlen sollen?

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