In eigener Sache

Liebe Leserin, lieber Leser,

es sind unruhige Zeiten und ich komme nicht richtig dazu, hier einen“vernünftigen“ Beitrag zu schreiben. Das soll ja auch immer Hand und Fuß haben….

Erwartungsgemäß lehnen die Zweckverbände alle „Anträge auf Erstattung von auf verfassungswidriger Rechtsgrundlage erhobenen Anschlussbeiträgen“ ab. Die Begründungen klingen sehr nach der Auffassung der Landesregierung.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass man bereits im Herbst mit dem Entwurf für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG-MV) die Argumente aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt übernommen hat. Und viele gerade dieser Formulierungen sind dem Bundesverfassungsgericht „zum Ofer gefallen“. Der jetzige Regierungsentwurf ist im Grunde so belassen worden, wurde jedoch noch um ein paar Anmerkungen zum Beschluss des BVerfG vom November 2015 erweitert. Nämlich, dass der Beschluss des BVerfG auf M-V nicht übertragbar sei, weil die Rechtslage hier völlig anders ist…. 😕

Vor allem: Das BVerfG hat gesagt, rückwirkende Anwendung von Gesetzen und Satzungen ist verfassungswidrig.
Warum geht das nicht in die Köpfe hinein? Weil man das in den letzten 20 Jahren immer so gemacht hat und wir alle uns daran gewöhnt haben, so behandelt zu werden?

Vertrauensschutz – das bedeutet, dass unser Vertrauen in das gesetzestreue Handeln des Staates geschützt ist. Wir haben ein Recht darauf, dass hoheitliches Handeln nicht gesetzwidrig ausgeübt wird. Und wenn man unsere Rechte – z.B. durch schlechte Rechtsprechung – seit Jahren missachtet hat, so haben wir ebenso ein Recht darauf, dass das irgendwann mal richtiggestellt wird.

Das ist nun durch den Beschluss des BVerfG vom 12. November 2015 geschehen.
Und es ist menschlich verständlich, dass die, die in der Vergangenheit Fehler gemacht haben, sich weigern, das zu akzeptieren.

 

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