Landtagssitzung in Schwerin am 20. April 2016

Am Mittwoch, gegen 17 Uhr soll der KAG-Entwurf der Landesregierung erstmals im Landtag diskutiert werden. Im Grunde ist nichts dagegen einzuwenden. Das neue Gesetz soll nach der Beschlussfassung inkraft treten.
Wenn also im Jahr 2016 ein neues Haus gebaut wird, muss der Beitrag für den Hausanschluss innerhalb von 4 Kalenderjahren erhoben werden. Nach 2020 wäre also dieser Beitrag festsetzungsverjährt, wenn bis dahin kein Beitrag festgesetzt worden ist.
Dagegen ist nichts einzuwenden, das entspricht sowieso der Rechtslage.

Wir hier in Mecklenburg-Vorpommern wissen jedoch, dass das geänderte KAG der Startschuss für die Zweckverbände sein soll, jetzt weitere sog. Altanschließer-Beitragsbescheide auf den Weg zu bringen. Die fehlenden 37,5 Mio. € sollen eingefordert werden.
Vor der Sommerpause soll das Gesetz beschlossen werden und das Unheil seinen Lauf nehmen.

Landtagssitzungen sind öffentlich, sie werden auch über das Internet übertragen – sofern der Stream funktioniert. Wer direkt dabeisein möchte, muss sich einer Kontrolle unterziehen, ähnlich der am Flughafen. Den Ausweis sollte man auf jeden Fall nicht vergessen.

Laut Zeitplan ist die Aussprache gegen 17 Uhr vorgesehen.

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