Neues aus Blievenstorf

Die Ausgangslage:

Im Dezember 2003 beschloss die Verbandsversammlung das neue Abwasserbeseitigungskonzept. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen teilten die Gemeinden in „zentral“ und „dezentral“.

Etliche Gemeinden, die für Kanalisation vorgesehen waren, waren damit nicht einverstanden. Auch bei uns wurde – nach einer Einwohnerbefragung – der Beschluss gefasst, dass die Bürger über die Art und Weise ihrer Abwasserbehandlung selbst bestimmen sollen.

Die Verbandsversammlung beschloss im September 2005, gegen den erklärten Willen von Gemeinden dort nicht zu bauen. Auch ein Schreiben von Minister Dr. Backhaus unterstrich das.

2009 gab es erhöhte Fördermittel für Kleinkläranlagen und auch die Blievenstorfer konnten Anträge stellen. Über 70 Grundstückseigentümer machten davon Gebrauch.

Ein Gespräch der Gemeindevertretung in der unteren Wasserbehörde ergab noch im Frühsommer 2010, dass es nur auf 9 Grundstücken kleinere Probleme mit der Versickerung des gereinigten Abwassers gäbe. Was man da tun könnte, kann man im Notfall bei benachbarten Zweckverbänden erfragen.

Im Juni 2010 beantwortete Herr Kruppa (Untere Wasserbehörde) eine Kreistagsanfrage der FDP wie folgt:

…Grundsätzliche Versagungsgründe, die einer Befreiung entgegenstehen, liegen uns nicht vor.
Um in dieser Angelegenheit Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen, werden wir den ZkWAL schriftlich auffordern, der unteren Wasserbehörde bis Ende der 27.KW
(2010) verbindlich mitzuteilen, ob sie den Antrag auf Befreiung aufrechterhalten bzw. zurücknehmen werden.

Dem Antrag (des ZkWAL auf Befreiung vom Bau einer Kanalisation in Blievenstorf) liegt ein Verbandsbeschluss zugrunde. Und nur die Verbandsversammlung kann den Beschluss ändern.

Am 31. März 2011 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass der Kanal gebaut werden würde, weil das – für den ZkWAL – wirtschaftlich sei. Es war keine Frage, wie wir dazu stehen.

Bei dieser Gelegenheit erhielten wir erstmals eine offizielle Wirtschaftlichkeitsberechnung.
950.000 € Fördermittel gäbe es vom Land, ca. 900.000 € Beiträge und Hausanschlusskosten-Erstattungen von den Einwohnern.

Ein weiteres Gespräch im Amt Neustadt-Glewe ergab, dass „ein Verbandsbeschluss nicht erforderlich sei, weil die Behörden das so angeordnet hätten“. Hier wurde uns die Aufforderung der unteren Wasserbehörde mit der Beurteilung des StALU ausgehändigt.

Frau Flissakowski schrieb zur Wirtschaftlichkeitsberechnung:

Mit 3,89 € liegt die errechnete Gebühr über der jetzigen des ZkWAL. Allein das würde also eine Nachkalkulation erforderlich machen.

Bei der Variante C wurden die Kosten für Kleinkläranlagen berechnet. Wurden hierbei keine Fördermittel berücksichtigt, sind zentral und dezentral erst recht nicht vergleichbar.
Kostenvergleiche können nur zwischen ähnlichen Angeboten gezogen werden (kaufe ich mir lieber einen Opel oder einen Ford?)

Nach diesem Modell hat der ZkWAL die Wirtschaftlichkeit aller Baumaßnahmen seit 2003 begründet.
Das StALU weiß also, dass spätestens 10 Jahre nach der Investition die Gebühren „merklich ansteigen müssten“. Bei der finanziellen Lage unseres Zweckverbandes hätten diese eigentlich von vornherein höher kalkuliert werden müssen. Unter Fachleuten heisst das: der Verband nimmt keine kostendeckenden Gebühren.

Auf Basis dieser Berechnung hat die untere Wasserbehörde den ZkWAL „aufgefordert, Blievenstorf zentral zu erschliessen“ *) und auf dieser Grundlage reicht das Land Mecklenburg-Vorpommern 950.000 € Fördermittel aus.
Mit einer Förderung in Höhe von 240.000 €  für dezentrale Einrichtungen (Sammelgruben bzw. Kleinkläranlagen) wäre die Abwasserfrage in unserer Gemeinde ebenfalls auf dem neuesten Stand der Technik.
Bei rückläufiger Einwohnerzahl ist das dezentrale System bedeutend flexibler.
Den teuren Kanal müssen immer weniger Einwohner finanzieren. Und auch die Gebühr für die am Klärwerk Neustadt angeschlossenen Einwohner wird nicht sinken, wenn die Ortsteile sowie Blievenstorf angeschlossen werden – im Gegenteil.
Die Beurteilung des StALU macht es deutlich. Wenn es auch nicht jeder wissen will…….

Vor Pfingsten erhielten wir eine *) Einladung vom Zweckverband.

Kann der Vorstand Ingenieurleistungen in Auftrag geben, wenn die Verbandsversammlung gar nicht darüber beschlossen hat?

Das klingt immer alles so einfach:
Ein Beschluss sei schnell nachgeholt.

Was ist denn eigentlich ein Zweckverband? Der verlängerte Arm der Landesregierung in die Gemeinden?
Wirtschaftsförderung auf unsere Kosten und mit unserem Geld? Und die Bürgermeister sind nichts anderes als Abnicker in Sinne der Obrigkeit?

dazu mein Kommentar

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