Wie vom Verwaltungsgericht Schwerin zu erfahren war, ist heute die Berufung des ZkWAL dort eingegangen.
Über die Zulassung wird das OVG in Greifswald entscheiden.
Wir werden darüber informieren.
Die Aussage von Herrn Lange am 25. Februar, man hätte Berufung eingelegt und sie wäre bereits zugelassen worden…
war also „nicht ganz korrekt“.