Der Antrag auf Berufung,

den der ZkWAL beim VG Schwerin eingereicht hat, ist noch nicht an das OVG weitergeleitet worden.

Eigentlich kann man erst dann in Berufung gehen, wenn man die Urteilsbegründung kennt. Diese liegt jedoch bisher nicht vor (Überlastung des Gerichts?). Und erst dann läuft die 4-Wochen-Frist bis zum Eintritt der Rechtskraft.

Ich werde nach Ostern wieder beim OVG nachfragen.

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