Der Sprechtag findet am 18. März 2008 im
Landratsamt Ludwigslust, Garnisonstraße, Haus A, Zimmer 208,
statt.
Um telefonische Terminvereinbarung unter 0385 – 525 2709 wird gebeten.
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Der Bürgerbeauftragte in unserer Verfassung
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen oder an die Volksvertretung zu wenden.“
Artikel 17 des Grundgesetzes,
Artikel 10 der Landesverfassung für Mecklenburg-Vorpommern“
Der Bürgerbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Er wird auf Antrag von Bürgern, auf Anforderung des Landtages, des Petitionsausschusses, der Landesregierung oder von Amts wegen tätig.
Das Nähere regelt ein Gesetz.“
Artikel 36 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern