Betrifft Zweckverband – Schreiben vom Rechtsanwalt

Wahrscheinlich alle Mandanten des Anwaltsbüros haben in den letzten Tagen ein Schreiben wegen der Fristverlängerung für die „Aussetzung der Vollziehung“ bekommen.

Dies betrifft jedoch nur diejenigen, die erst in diesem Jahr ihre Rechnungen vom ZkWAL erhalten haben und für die Herr Korf durch Beschwerde bei der Kommunalaufsicht erreicht hat, dass diese vorerst nicht bezahlen müssen. Diese Frist lief am 30.4. ab und er hat Verlängerung beantragt.

Es ist nur eine Information über den Stand der Dinge.
Die Mehrheit derer, die Widerspruch eingelegt haben, haben ja „unter Vorbehalt“ bezahlt.
Wahrscheinlich im Juni wird die Fortsetzung der Gerichtsverhandlung vom 18. April stattfinden. Es zeichnete sich bereits ab, dass auch die neue Satzung falsch ist.
Die Verhandlung beim Verwaltungsgericht Schwerin ist öffentlich. Es wäre gut, wenn noch weitere Zuhörer dabei wären.

Den genauen Termin gebe ich hier bekannt.

Maria Rosemeyer
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