Trinkwasserbeiträge in Neustadt-Glewe

Am 22. Juli berichtete die Schweriner Volkszeitung im Ludwigsluster Tageblatt darüber, dass nun auch in Neustadt-Glewe Trinkwasserbeitragsbescheide eingetroffen seien (SVZ – 22.07.08)

Dazu schrieb ich einen Leserbrief, der fast vollständig abgedruckt wurde (in der online-Ausgabe ist er ebenfalls ungekürzt zu lesen).


Viel Unwissenheit

Ich bin immer wieder erschrocken darüber, wie viel Unwissenheit es zu diesem Thema gibt – auch bei Bürgermeistern.

Ich will gar nicht ausschliessen, dass auch ich da noch etliche Lücken habe.

Das hängt jedoch auch damit zusammen, dass es so gewollt ist. Man soll gar nicht alles durchschauen: nichts wissen, nichts fragen und immer brav zahlen.

Warum sind die Informationsveranstaltungen für die Bürgermeister nicht öffentlich? Da könnte sich dann jeder interessierte Bürger selbst aus erster Hand informieren. In den Verbandsversammlungen wird ja dann nur noch abgestimmt.

Bei der Erschliessung des Baugebietes dürfte es sich um die sogenannte „innere Erschliessung“ gehandelt haben.

Das, was wir jetzt bezahlen sollten, sind die Kosten für die Gesamtanlage der „Öffentlichen Einrichtung Trinkwasser“, also z.B. auch für Wasserwerke, die Leitungen zwischen den Dörfern etc.

Da frage ich mich jedoch, ob es tatsächlich notwendig ist, so, wie es angeblich 1998 beschlossen wurde, im gesamten Zweckverbandsgebiet sämtliche Leitungen zu erneuern. Jede Planung muss regelmäßig überprüft werden, ob es sinnvoll ist, sie weiter zu verfolgen.

Am 11. Juli (korrigiert am 23.7.) wurde bereits zum 3. Mal eine neue Satzung (samt Kalkulation) des ZkWAL vom Gericht nicht bestätigt.

Trotzdem werden weiter Bescheide verschickt. Angeblich, weil man, wie Herr Lange betont, „niemanden benachteligen möchte und deshalb jeder denselben Beitrag zahlen soll“.

Beim Vergleich der Zahlen fällt jedoch auf, dass die Anschlussbeiträge für Trinkwasser sehr unterschiedlich ausfallen. So zahlt man in Kolbow je Einwohner nur 154 Euro, während es in Fahrbinde und Rüterberg fast 700, in Grittel, Woosmer und Tewswoos um die 1.000 Euro sind.

Das klingt nicht gerade nach Gleichbehandlung und Gerechtigkeit. Sicher gibt es dafür Ursachen. Da, wo man sich dafür eingesetzt hat, eine Aussenbereichs- oder Abrundungssatzung zu erstellen, ist dieselbe Leistung – der Anschluss an das Trinkwassernetz – billiger.

Auch das Argument, ein größeres Grundstück sei besser ausnutzbar, weil man es ja bebauen könne, zieht hier nicht. Seit 1999 hat der Landkreis fast 6.000 Einwohner verloren, für wen soll man da bauen?

Etwas erstaunt bin ich, dass Herr Menz nun dafür ist, etwas an der Herangehensweise des Zweckverbandes zu ändern. Im gesamten Verbandsgebiet wurden zu diesen Bedingungen Beiträge erhoben und nun, wo Neustadt an der Reihe ist, fällt ihm auf, dass es nicht gerecht zugeht?

Auf jeden Fall kann man Widerspruch gegen die Bescheide einlegen, denn zur Zeit ist die neue Satzung weder bestätigt noch aufgehoben. Die alte Satzung ist jedoch ungültig .

Vor Gericht hat der Anwalt erreicht, dass für die Bürger, die seit Februar 2008 von ihm vertreten werden und die bisher nicht gezahlt haben, weiterhin die Aussetzung der Vollziehung gilt. Das bedeutet, sie brauchen bis zur nächsten Verhandlung im September keine Säumniszinsen oder gar Vollstreckung zu befürchten.

Maria Rosemeyer

www.abwasser-marsch.de

– im Netzwerk „Wasser-in-Bürgerhand“ –

1. Vorsitzende der BI gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust e.V.

www.bi-lwl.de

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