Ablehnung der Widersprüche durch den ZkWAL

Auch Bürger aus Neustadt-Glewe haben Widerspruch gegen den Bescheid für den Trinkwasseranschlussbeitrag eingelegt und gleichzeitg die Aussetzung der Vollziehung beantragt.

Dies wurde (erwartungsgemäß) abgelehnt und dazu ein Satz geschrieben, den ich hier wiedergebe:

Weiterhin ist in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin am 18.4.2008 mitgeteilt worden, dass keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Satzung vom 8.04.08 bestehen

Da frage ich mich, warum es dann kein Urteil gab, bei dem die Klägerin unterlag?

Die Kalkulation, die Bestandteil der Satzung ist, war weiter fehlerhaft und damit ist auch die Satzung nicht korrekt.
Es stimmt, es wurde gesagt, dass die Satzung nun „soweit“ in Ordnung scheint. Es wurden jedoch weitere gravierende Fragen aufgeworfen, die dazu führten, dass die Satzung in dieser Form nicht bestätigt wurde.
Ausserdem gab es auch am 11. Juli wieder eine Verhandlung, die ebenfalls ergebnislos vertagt wurde. (siehe)
Bis die Satzung vom Gericht für gültig (oder ungültig) erklärt wird, darf der ZkWAL so tun, als sei sie gültig.
Bürger dürfen jedoch auch weiterhin Widerspruch einlegen, weil die Satzung quasi noch „in der Luft hängt“. Und auch wenn der ZkWAL den Widerspruch zurückweist, kann niemand daran gehindert werden, dagegen zu klagen. Wenn Sie sich jedoch nicht ganz hervorragend in der Materie auskennen, sollten Sie dazu einen Anwalt zuhilfe nehmen.

Der Bescheid ist erst dann rechtskräftig, wenn alle Rechtswege ausgeschöpft sind. Dazu müssen die Fristen eingehalten werden.
Solange jedoch nicht tatsächlich der Aussetzung der Vollziehung zugestimmt wurde (was häufig nur ein Anwalt erreicht), ist es klüger, unter Vorbehalt zu bezahlen. Sonst laufen Zinsen auf, auch wenn die Rechnung später tatsächlich niedriger ausfallen sollte.

Da es zwischenzeitlich keine Verbandsversammlung gab, bei der eine neue Kalkulation beschlossen werden konnte, gehen wir davon aus, dass auch am 10. September noch kein Urteil gefällt werden wird.

Wenn Sie sich den ganzen Ärger sparen wollen, zahlen Sie und vergessen das Ganze.
Legen Sie Widerspruch ein, dürfen Sie nicht erwarten, dass der ZkWAL dem zustimmt. Sind Sie nicht bereit – oder sehen Sie sich nicht in der Lage – dagegen zu klagen, dann zahlen Sie lieber gleich.

Aber dann wundern Sie sich nicht, wenn alles immer so weitergeht. Vielleicht wenden Sie sich mal an Ihren Bürgermeister?
Denn es ist wirklich so, dass diese die Verantwortung tragen.
Wir organisieren gern eine Info-Veranstaltung in Ihrem Ort!
Denn ich halte die politische Auseinandersetzung mit dem Thema für fast noch wichtiger, als sich rechtlich zu wehren.

Dieses ist keine rechtliche Beratung. Die Verantwortung für Ihr Tun und Lassen tragen Sie selbst.

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