Widerspruch einlegen

Der Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung.

Bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung, kann „Aussetzung der Vollziehung“ beantragt werden. Davon kann man ausgehen, wenn dem in gleichgelagerten Fällen bereits zugestimmt wurde.

Wie muss ein Widerspruch aussehen?

Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen, dann müssen bei mehreren Eigentümern alle widersprechen. Die Frist muss eingehalten werden.

MUSTER

Hiermit lege ich gegen den Bescheid Nr. …………….. vom………………….. Widerspruch ein.
(Da ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung bestehen und diese für andere Abgabenschuldner in gleicher Sache gewährt wurde, beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur gerichtlichen Klärung).

Begründung…………………..
oder
Begründung folgt (Wenn Sie den Vorgang dann einem Anwalt übergeben: …. mit gesondertem Schriftsatz).

Erfahrungsgemäß wird der Zweckverband den Widerspruch zurückweisen. Der Bescheid ist/wird damit rechtskräftig, wenn Sie keine Klage erheben.

Darüber sollten Sie sich vorher im Klaren sein:
Legen Sie Widerspruch ein, müssen Sie wahrscheinlich auch klagen.
Möchten Sie das nicht, weil Sie vor dem Aufwand zurückschrecken, dann bezahlen Sie den Beitrag lieber gleich oder vereinbaren Sie mit dem ZkWAL eine Stundung oder Ratenzahlung.

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