Altanschliesser

Mit diesem Begriff sind diejenigen Grundstückseigentümer gemeint, die schon zu DDR-Zeit an eine Trink- oder Abwasserleitung angeschlossen waren.

Gemäß dem Urteil des OVG Greifswald aus 1999 (1 M 12/99) kämen auch diese Bürger in den Genuss der nach der Wende gebauten neuen Anlagen und müssten in gleicher Höhe an der Finanzierung beteiligt werden.

Es ist zu unterscheiden zwischen den Kosten für den Hausanschluss, den Bauherren von neuen Häusern zahlen müssen und den Kosten für die gesamte Anlage, zu denen Wasserwerke, Kläranlagen und die öffentlichen Leitungen gehören.

Jede Gemeinde möchte natürlich neue Leitungen haben. Es wird dabei selten bedacht, dass dazu – eigentlich – auch diejenigen befragt werden müssten, die das bezahlen sollen.

Wenn eine kleine Gemeinde über viele Kilometer an die Kanalisation angeschlossen werden soll, dann ist das kein Problem nur dieser Gemeinde. Alle müssten daran interessiert sein, mit dem Geld der Bürger sparsam umzugehen.
Denn letztlich zahlen wir alle für die Politik des Zweckverbandes, ob es nun um Gerichtskosten oder Kanalisation geht oder um Wasserleitungsneubau, der nicht zwingend notwendig wäre. Reicht das Geld nicht, müssen Gebühren erhöht oder Umlagen aus den Gemeindekassen bezahlt werden. Dieses Geld fehlt dann für andere wichtige Aufgaben.


Links zum Thema

Die Sicht eines Zweckverbandes in Brandenburg
…. eines Rechtsanwaltes zur Situation auf Rügen 2006, das Ergebnis 2008
…. einer Bürgerinitiative im Bereich Wismar
…. eines Rechtsanwaltes aus Güstrow
und, um ein möglichst umfassendes Bild darzustellen, auch diese Landtagsanfragen aus M-V
von der NPD
und der PDS
Rechtsprechung dazu aus M-V

Zwischen 1993 und 2001 hat der ZkWAL Entgelte und Kostenerstattungen nach AVB Wasser erhoben. Hier ein paar Grundsätze dazu.

2001, kurz vor dem Eintritt der WEMAG in die Betriebsführung (sowas gilt anderswo bereits als Teil-Privatisierung), wurde auf das öffentlich-rechtliche System umgestellt und seitdem unterfällt der ZkWAL dem Kommunalabgabengesetz.
Herr Lange (WEMAG) erklärte dazu Anfang dieses Jahres: Na, nun kann ich gleich vollstrecken!

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