Das Abwasserbeseitigungskonzept

Im Frühjahr 2004 wurde den Blievenstorfern mitgeteilt, dass der ZkWAL im Herbst mit dem Bau der Kanalisation beginnen würde.

Es grummelte im Ort, man befürchtete hohe Kosten.

Ich griff die Unruhe auf und versuchte herauszubekommen, was zu retten sei.
Ich erfuhr, dass eben dieses Abwasserbeseitigungskonzept im Dezember 2003 von der Verbandsversammlung beschlossen worden sei und man nun an die Umsetzung ginge.

Wir befragten die Bürger und sprachen mit den Gemeindevertretern. Unser Bürgermeister gab in der Verbandsversammlung bekannt, dass Blievenstorf den Kanalanschluss ablehnt.
Wir warten also seit ungefähr Anfang 2005 auf die Genehmigung der Unteren Wasserbehörde.

Wer neu gebaut hat, bekam eine häusliche Anlage genehmigt, ohne eine Einschränkung.
In der Satzung des ZkWAL steht jedoch, dass jeder, der sein Grundstück an die Kanalisation anschliessen könne, dazu auch verpflichtet sei, wenn diese gebaut wurde.

Dieser sog. „Anschluss- und Benutzungszwang“ ist in der Gemeindeordnung geregelt, er KANN ausgesprochen werden, da steht nichts davon, dass er angeordnet werden MUSS.

Hier steht in § 15 der Gemeindeordnung M-V in Absatz 1:
Ein dringendes öffentliches Bedürfnis kann nicht ausschließlich durch die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung begründet werden.

Als weitere Begründung wird also das „öffentliche Wohl und gesundheitliche Belange“ angeführt.
Mit dem öffentlichen Wohl sind wohl die Interessen der Banken gemeint und wie krank wir alle sind, weil wir so dumm sind, unser Abwasser auf den Salat zu kippen, den wir gleich danach essen, weiß ja auch jeder – oder?

So wird jedoch von seiten der Zweckverbände im Land argumentiert.

Würden die Verbandsgemeinden sich generell gegen den Anschluss- und Benutzungszwang aussprechen, dann wäre der Bau von Kanalisationen nicht mehr wirtschaftlich zu begründen.
Wer dann keine Haus-Kläranlage bauen will, kann nach dem Abdichten der alten Grube sein Abwasser vom Zweckverband entsorgen lassen, braucht keinen Wartungsvertrag und keine Nachrüstung.
Das bietet sich an in Haushalten mit 1 oder 2 älteren Bewohnern, die sowieso häufig einen niedrigen Wasserverbrauch haben.

Zieht später eine junge Familie ein, kann eine Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik gebaut werden.

Unser Landeswassergesetz gibt in § 39 an, dass Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, (soll) von demjenigen, bei dem es anfällt, verwertet werden (soll)…..

Das ist eine sehr fortschrittliche Vorgabe, die maßgeblich dazu beiträgt, dass Wasser nicht verschwendet wird.

Für die Zweckverbände beginnt unser Wassergesetz erst bei § 40, der angeblich die Gemeinden verpflichtet, Kanalisationen zu bauen.

Jedoch findet sich selbst hier die Einschränkung:
(3) Die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach Absatz 1 und zur Überlassung des Abwassers nach Absatz 2 entfällt

1. ………..
2. für Niederschlagswasser, das verwertet oder versickert wird,
3. …………………
4. für Abwasser, das noch weiter verwendet werden soll…….

Der Zweckverband hat das anfallende Abwasser zu entsorgen. Der Landkreis hat das Altpapier, den Müll und Altglas zu entsorgen. Niemand darf dazu auf das Grundstück kommen und etwas „entsorgen“ wollen, was wir noch weiter verwenden möchten, dessen wir „uns noch nicht entledigen wollen“, so der Rechtsbegriff dazu.
Es hat natürlich auch kein Bürger das Recht, Abfall auf seinem Grundstück zu verbrennen oder zu vergraben.

Wie ist es mit dem Abwasser? Deutschland ist Export-Weltmeister, wenn es um Umwelt-Technologien geht. Dazu gehören auch Wasser- und Abwasseraufbereitungsanlagen.
Wir könnten also längst das bei uns anfallende Regenwasser auffangen, speichern und aufbereiten. Bestünde nur der geringste Zweifel an der Trinkwassergüte, würden wir schon im eigenen Interesse für diese Zwecke Wasser in Flaschen kaufen.

Und das Abwasser?
Behörden und auch Gerichte legen eine besondere Spitzfindigkeit an den Tag, wenn es um die Frage geht:
Was ist Abwasser, oder anders ausgedrückt, wann wird aus Wasser Abwasser?

Angenommen, sie füllen sich ein Glas mit Wasser, um es zu trinken. Es kommt etwas dazwischen, sie finden es erst am Abend wieder. Dieses Wasser ist nun – eigentlich ja schon durch die Behandlung im Wasserwerk – „in seinen Eigenschaften verändertes Wasser“ und somit Abwasser. Auch Ihr Kaffee ist so ein „in seinen Eigenschaften verändertes Wasser“. Sofern sie ihn nicht trinken wollen, ist er also Abwasser.

Dieses Abwasser soll also vorrangig vor Ort verwertet werden. So steht es im Wassergesetz von M-V und auch das Wasserhaushaltsgesetz stellt in §18a klar:
dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen.

Das nutzt die Wasserwirtschaft für sich aus und sagt einfach:
dezentral, das ist auch, wenn wir für einen Ort eine kleine Ortskläranlage bauen. Dann schliessen wir nicht zentral an eine entfernte Anlage an.
Es ist jedoch trügerisch, zu glauben, das sei dann viel billiger als der Anschluss an ein vorhandenes Klärwerk. Es fällt ja eigentlich nur der Verbindungskanal von der Ortskanalisation zum nächstmöglichen Anschlusspunkt weg.
Und ausserdem kommt ein Klärwerk hinzu.

Die Gemeinde Wöbbelin hatte für die Verbandsversammlung im Februar 2008 einen Antrag auf Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vorbereitet.
Dazu holte der ZkWAL eine Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde ein.
Zur Verbandsversammlung lag dann diese Beschlussvorlage vor und als Anlage die Verordnung über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasserverordnung – KAbwVO M-V) vom 15. Dezember 1997.

Dieser Antrag, der wirklich sinnvoll war und gegen den die Stellungnahme der UWB keine triftigen Argumente anführte, wurde abgelehnt.
Auch die KAbwVO schreibt für Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern keine Kanalisation vor.
Es ist ein Unding, dass das Land und auch die EU das trotzdem fördert.
Allerdings weiß man das in Brüssel nicht, es werden unvollständige Angaben gemacht.
Siehe dazu den Lagebericht 2007 an die EU („115 kommunale Kläranlagen“) und die Broschüre des Umweltministers (pdf-download) („575 kommunale Kläranlagen, davon 414 unter 1.000 EW“).

Die Bürgermeister haben sich „überzeugen“ lassen, dass es für den Verband günstiger ist, das Abwasserbeseitigungskonzept zu lassen, wie es ist.

Danach wurde dann in Lüblow gebaut. Aufgebrachte Bürger bekamen von ihrem Bürgermeister zu hören, dass „die Untere Wasserbehörde ja leider nichts anderes zuließe“ und beim ZkWAL bedankte sich der Geschäftsführer bei Herrn Seliger für die Zustimmung zum Abwasserkanal.

Inzwischen wurde auch Brenz „überzeugt“ und die Gemeinde Möllenbeck.

Kann der ZkWAL gar nicht existieren, wenn nicht ständig weiter Fördermittel kommen?
Sind diese nicht einzig und allein für die Investitionen gedacht?

Und wie ist es damit, wenn immer weniger Menschen hier leben, die immer weniger Wasser verbrauchen?

Denkt irgend jemand das auch mal bis zuende?

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