Aufräumen beim ZkWAL?

Interessant war es gestern abend.

Nach einer kurzen „Aufwärmzeit“ kam der Austausch gut in Gang.

Der eingeladene Bürgermeister aus dem Bereich des ZV Radegast war offensichtlich mehrmals sehr überrascht.

Zum Beispiel bei der Frage, wie viele Stimmen die einzelnen Verbandsmitglieder haben.

Sehen wir uns dazu unsere Satzung an.

§ 4 – Verbandsversammlung
1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsmitglieder sowie
weiteren Vertretern der Verbandsmitglieder. Verbandmitglieder mit über 1.000 und bis zu 3.000 Einwohnern entsenden einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung. Verbandsmitglieder mit über 3.000 Einwohnern entsenden drei weitere Vertreter in die Verbandsversammlung. Maßgeblich ist insoweit die Einwohnerzahl gemäß § 171 Abs. 1 KV M-V. Die Bürgermeister werden im Verhinderungsfall durch ihren Stellvertreter vertreten.“
2) Die Anzahl der Stimmen der Verbandsmitglieder richtet sich nach der Anzahl ihrer Einwohner. Die Städte und Gemeinden haben bis 500 Einwohner eine Stimme und je weiterer angefangener 500 eine weitere Stimme. Maßgebend sind die vom statistischen Landesamt fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum 30.06. des jeweiligen Jahres, die vom 01.01. des folgenden Jahres an für die Stimmenzahl zugrunde zu legen sind. Soweit der Bürgermeister des Verbandsmitglieds bzw. sein Stellvertreter im Amt in der Verbandsversammlung anwe-send sind, nehmen diese die Stimmen wahr.
Die Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden. Für die Abgabe dieser Stimmen ist die Anwesenheit eines Vertreters des Verbandsmitgliedes in der Verbandsversammlung ausreichend.

Er fand es zumindest unüblich, dass je 500 Einwohner eine Stimme vergeben wird.
Dadurch bekommen größere Gemeinden Macht über kleinere.

Merkwürdig ist auch die Entsendung weiterer Vertreter in die Versammlung.
So haben kleine Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern einen weiteren Vertreter in der VV., bzw. eine Gemeinde, der ein weiterer Vertreter zusteht, hat 2.
Andererseits haben Dömitz und Neustadt-Glewe darauf verzichtet, 3 weitere Vertreter zu entsenden – verständlich deshalb, weil die Stimmen nur einheitlich abgegeben werden dürfen.

Vergleichen wir den Zweckverband z.B. mit dem Anteilseignerverband der WEMAG (Liste der Mitglieder in der Satzung) hat dort jede beteiligte Gemeinde 1 Stimme.

Als das Gespräch auf die Investitionen und die Beiträge kam, bekam er große Augen.
Allerdings stellt sich heraus, dass wir Äpfel mit Birnen verglichen haben.

Bei uns wird für Trinkwasser 2,73 € erhoben, beim ZV Radegast 1,03 €.
Dann jedoch wird bei uns für ein Vollgeschoss die beitragsfähige Fläche durch 4 geteilt (= x 25%).
Beim ZV Radegast beträgt dieser Faktor 100%.

Der gesamte Umgang mit dem Bürger scheint jedoch ein anderer zu sein.
Die Verbandsversammlung hatte vor Jahren beschlossen, keine Maßnahmen gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen. Nicht die Gemeindevertretung hat zu entscheiden, sondern die Bürger, die das bezahlen müssen.

Ausserdem werden Beiträge für Grundstücksflächen mit mehr als 2.400 m² zinslos gestundet, bis eine weitere Bebauung erfolgt – ohne Eintrag ins Grundbuch.

Alles in allem war es hilfreich, einmal über den Tellerrand zu schauen.
Schade war jedoch, dass nur sehr wenige Bürgermeister den Weg nach Karstädt gefunden haben.

Aber auch beim ZV Radegast hat sich erst dann etwas geändert, als immer mehr Bürger an den Verbandsversammlungen teilnahmen und ihrem Unmut Luft machten.

Zu jeder Veränderung braucht es aber vor allem eins:
Sachverstand.

Dazu brauchen wir Mitbürger, die bereit und in der Lage sind, sich in Gesetze und auch Kalkulationen zu vertiefen, um – das ist das Ziel – gemeinsam mit den Bürgermeistern einen für alle passenden Weg zu finden.

Dass immer weitere Gemeinden austreten wollen, kann anders nicht verhindert werden.

Gemeinden wie z.B. Fahrbinde oder Karstädt, die technisch sowieso an andere Verbände angeschlossen sind, sollte man jedoch ziehen lassen.

Kooperation mit dem Zweckverband ist das erste Ziel.

Lässt sich das nicht bewerkstelligen, werden wir andere Wege finden, die Wasserversorgung und die gesetzestreue Abwasserbehandlung für die Bürger der Gemeinden sicherzustellen.

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