Der Gleichbehandlungsgrundsatz

Unser ZkWAL betont gern, sich dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet zu fühlen.

Anhand der Flächenkalkulation für die Trinkwasserbeiträge, die vor der Gerichtsverhandlung am 11. Juli vorlag, habe ich den Beitragsflächen der Gemeinden die Einwohnerzahlen gegenübergestellt.

Ich weiß, so wird das nicht gerechnet. „Wer ein großes Grundstück hat, der soll auch dafür bezahlen“.

Es gibt jedoch Gemeinden, die haben rechtzeitig eine Abrundungssatzung erlassen oder gar alles zum – künftig unbebaubaren – Aussenbereich erklärt.

Die Ursachen für die hohen Beiträge in Raddenfort und Krohn liegen darin, dass dort nicht alle Gewerbeflächen einbezogen wurden, so ergab sich ein sehr hoher Betrag je Einwohner.
Das wird jetzt wohl korrigiert sein.

Auch bei den anderen Gemeinden sollte man genau hinsehen, wie das zustandekommt.

Mit Gleichbehandlung hat das jedenfalls nichts zu tun.

Wer hier ein großes Grundstück besitzt, der hat davon so gar keinen wirklichen „Vorteil“.

Hier meine Übersicht.

Für die Berechnung habe ich den Beitragssatz (TW) von 2,73/m² angewandt.
Für die Abwasserbeseitigung wären 9 Euro, bzw. nach einer Satzungsänderung 7,66 Euro anzusetzen.

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