Der ZkWAL und die Aussetzung der Vollziehung

Am Ende der Gerichtsverhandlungen am 11. Juli hatte der Anwalt für seine Mandanten die Aussetzung der Vollziehung ausgehandelt.

Nun kann man kleinlich sein und sagen: das war nur für die, die bereits Mandanten waren.

Neuen Mandanten aus Neustadt-Glewe wurde dieses „Entgegenkommen“ nur bis zum 15. Oktober eingeräumt.
Aber auch viele Bürger, die bereits früher die „Aussetzung der Vollziehung“ beim ZkWAL beantragt hatten, haben gar keine Antwort bekommen oder eine, die so tat, als hätte der Bürger nicht gewusst, was er will.

Vorstand und Geschäftsleitung scheinen sich sehr sicher zu sein, dass die – heiß gestrickte – neue Satzung am 13. Oktober verabschiedet wird.

Immer nach dem Motto Augen zu und durch!

Auf jeden Fall ist es sicherer, nun zu zahlen, damit man „dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterherwerfen muss“.

Der Umgang des Zweckverbandes – letztlich der Bürgermeister – mit den Bürgern lässt doch viele Wünsche offen.

Ob das wirklich alles im Sinne der hiesigen Gemeinden ist?
Angst ist ein schlechter Ratgeber.

Wenn Sie unter Druck gesetzt werden, dann holen Sie sich Unterstützung.

Sprechen Sie mit Kollegen, von denen Sie wissen, dass sie sich mit dem Internet nicht auskennen.

Am 21. November soll die neue Satzung vor Gericht standhalten – wie lange spielen Sie, unsere Bürgermeister, das noch mit?

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