Fortsetzung der Verbandsversammlung vom 13. Oktober 2008

(geändert am 18.10. und 19.10.)
Es soll sehr unruhig gewesen sein am 13.10. .

Der Kommentar eines Zuhöres lautete: Vorstand und Geschäftsleitung haben „den Bürgermeistern die Taschen vollgehauen“.
Dazu gehören immer Zwei. Einer, der versucht, Unwahrheiten zu verbreiten und ein anderer, der sich nicht darum kümmert, wirklich die Wahrheit zu erfahren.
Siehe dazu die neue Rubrik „Dichtung und Wahrheit„.

Die Tagesordnung wurde abgearbeitet bis zum TOP 10. Diese neue Verbandssatzung musste nun erst geprüft und dann veröffentlicht werden.
Am nächsten Tag trat sie in kraft und erst dann war die Verbandsversammlung wieder arbeitsfähig.

So ging es nun heute, am 17. Oktober weiter.

Nachdem ich am Montag verhindert war, hatte auch ich heute ein paar Fragen, die ich zur Einwohnerfragestunde loswerden wollte.
Das war nichts, denn der TOP 2 war ja schon gewesen und nun ging es weiter mit TOP 11.

Aber hier kann ich sie aufschreiben und jeder kann sie lesen:

1. Warum hat es nach der Verbandsversammlung am 25. Februar noch bis zum 2. Juni gedauert, bis die neue Verbandssatzung veröffenlicht wurde?

2. Ein Kläger hatte beim ZkWAL die Aussetzung der Vollziehung beantragt, die abgelehnt wurde. Das Gericht hat ihm jedoch am 13.10. recht gegeben. In der Begründung des Gerichtes sind wieder einige Punkte enthalten, die zur Nichtigkeit der Satzung führen können. Sind diese noch kurzfristig eingearbeitet worden oder wird auch die neue Satzung hinfällig sein?

3. Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
Sie haben jetzt seit einem Jahr bei fast jeder Verbandsversammlung neue Satzungen beschlossen, die sich dann als fehlerhaft erwiesen haben. Dazu gehörten auch die Kalkulationen. Von den 39 Millionen Euro, die noch im Januar auf die Bürger verteilt werden sollten, sind jetzt noch 18,4 übrig.
Eine Frage habe ich hierzu an Herrn Löffler von der Firma BKC:
Herr Löffler, können Sie heute gewährleisten, dass nun alles berücksichtigt wurde?
Sehr geehrte Bürgermeister, was kann eigentlich passieren, wenn diese Satzungen heute nicht beschlossen werden?
Wie lange wollen Sie hier noch mitspielen?

So ging es mit TOP 11 und der Frage der Abwasserbeseitigung in Möllenbeck weiter (Siehe dazu).Der Bürgermeister hat bisher seine Bürger versucht zu beruhigen: es wäre alles noch gar nicht klar.
Der Vorstand begründete seine Haltung und befürwortete den Bau der Kanalisation für die 74 Grundstücke. Zudem fühle man sich an den Beschluss der Gemeindevertreter gebunden, (von denen man munkelt, sie wollten zur nächsten Wahl nicht mehr antreten). Die Bürgermeisterin von Zierzow und frühere Mitarbeiterin im Büro Grohn, warb ebenfalls dafür, die Möllenbecker anzuschließen, weil das für alle besser sei.
Die Bürgermeister stimmten mehrheitlich dafür.

Das bedeutet: eine weitere Investition, natürlich weitere Fördermittel und Arbeit für das Ingenieurbüro. Dummerweise wurde die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Basis des alten Anschlussbeitrages von 9 Euro erstellt. Nun musste wegen drohender Gebührenüberdeckung der Beitragssatz gesenkt werden, damit müsste die errechnete Gebühr von 5.07 Euro noch etwas höher ausfallen.

Zu den Beitragssatzungen führte Rechtsanwalt Heiling aus, dass nun sicherheitshalber für Abwasser nur noch Kanalisation und Klärwerke und für Trinkwasser die Wasserwerke und Leitungen in die Kalkulation einfließen.
Früher waren auch Kosten für den Fuhrpark, Büromöbel u.s.w. eingerechnet worden.

Eine Bürgermeisterin fragte, ob es nicht sinnvoller sei, erstmal die Bankverbindlichkeiten zu verringern, statt Gebühren und Beiträge zu senken.
Den Erläuterungen von Herrn Heiling war zu entnehmen, dass das offenbar eine ernste Angelegenheit war. Man hatte wohl die Beitragssätze erheblich zu hoch angesetzt und war nun gezwungen, sie zu senken.

Für den Abwasserbereich:
30.645.471 Euro sollen auf 3,8 Mio m² Grundstücksfläche verteilt werden, das ergibt einen höchstzulässigen Beitrag von 7,94 Euro. Damit niemand, der früher schon einmal einen Baukostenzuschuss von 15 DM gezahlt hat, noch etwas nachzahlen muss, wurde der neue Beitrag auf 7,66 € festgelegt.

Für den Trinkwasserbereich:
18,4 Mio. Euro sollen auf 6,2 Mio.m² Grundstücksfläche verteilt werden, das ergibt einen höchstzulässigen Beitrag von 2,97 €. Damit wäre der bisherige Beitragssatz von 2,55 noch gerechtfertigt.

Herr Heiling äusserte sich ebenfalls zum Anschluss- und Benutzungszwang. Dazu steht in der Kommunalverfassung § 15 (nicht 13!):

§ 15
Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Die Gemeinde kann für die Grundstücke ihres Gebiets durch Satzung den Anschluss an die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Straßenreinigung, Einrichtungen zur Versorgung mit Fernwärme und ähnliche dem öffentlichen Wohl dienende Einrichtungen (Anschlusszwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen und der öffentlichen Schlachthöfe (Benutzungszwang) vorschreiben, wenn ein dringendes öffentliches Bedürfnis dafür besteht. Ein dringendes öffentliches Bedürfnis kann nicht ausschließlich durch die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung begründet werden.

(2) Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang zulassen. Der Anschluss- und Benutzungszwang kann auf bestimmte Teile des Gemeindegebiets und auf bestimmte Gruppen von Grundstücken oder Personen beschränkt werden.

So weit unsere Kommunalverfassung. Es KANN, es muss nicht, aber man DARF. Vor allem ist es eben gar nicht so wie Herr Heiling meinte, dass der ABZ dazu dient, die mit Fördermitteln errichteten Anlagen auszulasten, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.

Was wohl bei der nächsten Gerichtsverhandlung herauskommt?

Jedenfalls ist man beim Zweckverband seeehr fleissig gewesen. Schade eigentlich, dass es dafür erst mutige Bürger gebraucht hat, die sich gegen die Beitragsbescheide gewehrt haben.
Die Zeit, in der die dummen Schafe sich bereitwillig zur Schlachtbank führen ließen, ist Vergangenheit.

Warten wir ab, ob das schon alles war…

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