Hinweise zur Abholung von Klärschlamm aus häuslichen Anlagen

Je nachdem, was man beim ZkWAL erreichen will, werden Beitragssätze oder Gebühren gesenkt oder erhöht.

Als man weitere Kanalisation durchsetzen wollte, wurden die Kosten für die Ausfuhr von Sammelgruben und Kleinkläranlagen drastisch angehoben. Zusätzlich hat der Fahrer Schreiben des Zweckverbandes an Bord, in denen festgelegt ist, dass bei nicht nachgerüsteten Anlagen die 2. und 3. Kammer komplett geleert werden müssen. So hat man einmal im Jahr eine Rechnung von mehreren hundert Euro.

Ich denke, das ist nicht zu rechtfertigen. Der ZkWAL hat den Klärschlamm zu entnehmen. Nichts weiter. (wird noch weiter abgeklärt)

Bei neuen Anlagen ist die „bedarfsgerechte Regelausfuhr“ (gemeint ist: einmal im Jahr) nicht nötig und auch nicht zulässig.
Hier erfolgt die Ausfuhr nach der Feststellung der Notwendigkeit durch eine Schlammspiegelmessung.

Wenn Sie berufstätig sind, vereinbaren Sie mit Fa. Möller einen Termin für die Abholung, die Nummern stehen auf der Ankündigung. Können Sie oder Nachbarn nicht anwesend sein, sichern Sie Ihre Klärgrube z. B. durch ein Fahrzeug. Stellen Sie sicher, dass niemand während Ihrer Abwesenheit Ihr Grundstück betreten oder befahren kann.

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