Immer wieder höre ich von Bürgern, sie hätten Widerspruch gegen Bescheide eingelegt und daraufhin gar keine Antwort vom ZkWAL erhalten. Sie fragen sich (und mich), wie sich sich denn nun richtig verhalten.
Wenn ich das nur wüsste!
Einerseits kann ich mir vorstellen, dass unser Zweckverband diese Widersprüche ignoriert, weil sie vielleicht nicht per Einschreiben geschickt wurden.
Andererseits hätte der „Kunde“ dann eine Mahnung oder irgendeine andere Reaktion erwarten können.
Die Erfahrung zeigte leider, dass Widersprüche und Anträge von Bürgern, die diese selbst verfasst haben, generell abgelehnt wurden.
Manchmal hatte es Erfolg, wenn man sich auf den Weg nach Ludwigslust gemacht und verhandelt hat.
Also, wer pfiffig ist und noch was Nettes mitbringt, kann durchaus Glück haben.. oder wie??!?
Nachtrag am 26. Oktober: auch wer nach 3 Monaten keinen ablehnenden Bescheid erhalten hat, sollte „unter Vorbehalt“ bezahlen, weil sonst in jedem Fall Verzugszinsen anfallen – selbst wenn „wir“ gewinnen.