Die Verbandsversammlung

Am Montag, dem 8. Dezember findet die nächste Verbandsversammlung statt.

Die Versammlung der Bürgermeister ist bekanntlich das höchste Gremium eines Zweckverbandes.

Am Ende einer der kürzlichen Gerichtsverhandlungen fragte ich den Rechtsanwalt des ZkWAL, Herrn Heiling, ob er denn nicht die Möglichkeit gehabt hätte, die Bescheide, die er an jenem Tag aufgehoben hat, bereits im Vorfeld aufzuheben.
Nämlich baldmöglichst nach dem 21. November, als die neue Satzung erneut für fehlerhaft erkannt war. Nun waren aus meiner Sicht wieder Gerichts- und Anwaltskosten für den Verband angefallen, die doch vermeidbar gewesen wären.

Herr Heiling erinnerte mich an die Entscheidungsstrukturen des Zweckverbandes:
Nur die Verbandsversammlung hätte darüber zu entscheiden.

Wie war das doch gleich, als der Verband entschied, keine Musterverfahren zulassen zu wollen? Das war, wie Herr Lange öffentllich bekundete, ein Beschluss des Vorstandes gewesen.
Und auch die Kommunalaufsicht sah keine Möglichkeit, da einzugreifen.

Da bin ich doch gespannt, ob die Verbandsversammlung weiterhin dieser Verschwendung der Gemeindegelder zustimmt.

Für den 18. Dezember sind 180 Verfahren und für den 22. weitere auf der Tagesordnung.

Vielleicht legen Sie Ihre Weihnachtseinkäufe in Schwerin so, dass Sie mal bei Gericht hereinschauen?

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser.

Dann WISSEN Sie, was da vorgeht und sind nicht auf Informationen von anderen angewiesen, von denen Sie nie wissen können, ob und warum sie Ihnen die Wahrheit verschweigen.

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