Holzauge, sei wachsam

Der Zufall wollte es, dass ich heute auch einen Blick in die Stellenanzeigen geworfen habe.

Großes Staunen. Der Landkreis sucht eine/n Siedlungswasserwirtschaftler.

Besonders interessant fand ich, dass diese Anzeige überhaupt in der Zeitung stand. Weil doch auch unser Landkreis aus Kostengründen all das, was er zu veröffentlichen hat, heute nur noch ins Internet stellt.
Ganz klar: da hätte sich wohl kaum jemand gemeldet und man möchte die Stelle doch besetzen.

Bei dem, wo man zur Veröffentlichung verpflichtet ist, ist das nicht so wichtig: Hauptsache, es steht irgendwo. Da bin ich doch gespannt, wie lange unsere Gerichte das mitspielen.
Das Innenministerium ist sich da nämlich gar nicht so sicher….

Nun zum Inhalt der Anzeige – aber auch hier noch eine Anmerkung vorweg:
Mal angenommen, der Landkreis möchte eine gesundheitliche Beratungsstelle einrichten und sucht dafür Mitarbeiter. Je nachdem, wer dafür eingestellt wird, ist die Beratung ausgerichtet: sitzt dort ein Schulmediziner oder ein Heilpraktiker, ein Apotheker oder ein Kräuterweib?

So ist es hier auch. Unser Landkreis ist extrem dünn besiedelt. Das wäre doch sinnvoll, zumindest EINEN Mitarbeiter zu haben, der sich auch mit dezentralen Konzepten auskennt.
Denn ein Siedlungswasserwirtschaftler hat nun mal gelernt, mit den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen von Städten umzugehen.
Daraus kann man dem Mitarbeiter dann gar keinen Vorwurf machen.

Der Vorwurf muss dann an den Landrat gehen, der die Anzeige in Auftrag gibt, in der nicht mal ein winziger Hinweis auf die besonderen Anforderungen unserer Region zu finden ist.

Vor allem müssen die Ziele der gesamten Wassergesetze im Auge behalten werden. Die dienen ausschließlich dem Schutz der Gewässer und der wird am besten gewährleistet, wenn GAR KEINE Abwässer irgendwo eingeleitet werden.

Das ist natürlich schlecht für die unteren Wasserbehörden, dann entfallen auch die Gebühren für die Einleitgenehmigungen.

Es ist aber im Interesse des Landes, Kanalisationen zu bauen, denn daran hängt unsere Bauwirtschaft und die Arbeitsplätze.

Dumm nur, dass die Menschen immer weniger werden, die das langfristig bezahlen müssen.

Augen zu und durch sagt man sich im Land – solange es keinen Aufstand gibt….

Den Aufstand gab es seit der Wende, überall und immer wieder. An einen gewissen Pegel hat man sich längst gewöhnt und da die Menschen so weit verstreut leben, können unsere Politiker auch getrost das Häuflein Demonstranten belächeln, das sich von Zeit zu Zeit vor dem Landtag einfindet. Obwohl 1.000 Teilnehmer eigentlich kein „Häuflein“ mehr ist.

Ausserdem sind die Mecklenburger im Grunde friedfertig. Bis die wirklich richtig böse werden, muss es erst ganz schlimm kommen.
Aber dann ist wohl alles zu spät. Dann sind die Kinder mit den Enkeln weg, die Grundstücke gehören den Banken und das Land, das durch die Kanäle und Gräben ausgetrocknet wird, fällt wüst.

Unsere Gesetze zum Schutz des Wasserhaushaltes laufen ins Leere, solange es Verwaltungsbeamte gibt, die glauben, sich nicht daran halten zu müssen und in erster Linie der Wasserwirtschaft dienen wollen.
Einer Wasserwirtschaft, die weltweit gute Gewinne macht.
Wer hält sie auf?

In unserem Landeswassergesetz, § 38 und 39,*) steht, dass für Abwasseranlagen mit weniger als 8m³ täglich und Regenwasserverwertungsanlagen keine Genehmigung notwendig ist. Und: Abwasser, inbesondere Regenwasser (Anm. MR: also Schmutz- UND Regenwasser) soll von demjenigen, bei dem es anfällt, verwertet werden….
(da ist sie dann wieder, diese Einschränkung: sofern wasserwirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen)

Wieso lassen wir uns dauernd erzählen, das sei anders?

Dass die Gemeinden abwasserbeseitigungspflichtig sind, ist keine Frage.
Alles, was wir als Abfall loswerden wollen, muss die Gemeinde entsorgen – aber erst dann.

Und wir haben natürlich nicht das Recht, Müll irgendwo abzulagern. Wir können aber auch nicht verpflichtet werden, Abwasser zu produzieren, wenn eine Vermeidung technisch möglich wäre.
Und da gibt es heute viele Möglichkeiten, teure und weniger teure.

Mit unseren Rechten ist es genauso wie mit unserer Freiheit:

Solange andere mit Unrecht Geld verdienen und ihnen unsere Unfreiheit Gewinne beschert, müssen wir um Recht und Freiheit kämpfen.

*) Diese Paragrafen wurden inzwischen aufgehoben

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