Verwaltungsgericht Schwerin, 11. Dezember

Für Bürger, die sich dafür interessieren:

Ab 9 Uhr finden weitere Gerichtsverhandlungen statt.
Für den 18. Dezember waren 180 Verfahren geplant (in der Hoffnung, der ZkWAL würde die Bescheide angesichts der drohenden Kosten aufheben?). So viele werden es nun doch nicht. Für den 22. stehen weitere auf der Tagesordnung.

Ob Herr Heiling die Kläger wohl auch darauf hinweisen wird, dass nicht nur die Tiefenbegrenzung sich ändern kann, wenn später ein neuer Bescheid verschickt wird, sondern, dass es ebenso möglich ist, dass der Beitragssatz von 2,73 € nicht zu halten ist?

Der höchstmögliche errechnete Beitragssatz lag im Januar noch bei ca. 9 Euro. Diesem lagen Kosten von ca. 39 Mio Euro zugrunde (ist das so jetzt richtig, Herr Lange?).*)
Im Laufe der Verhandlungen wurden viele Beträge für unzulässig befunden, die angesetzten Kosten mussten auf ca. 18 Mio. reduziert werden, der höchstzulässige Beitragssatz lag jetzt bei 2,97 €.

Wenn die Tiefenbegrenzung – die sowieso nur bei 1/4 aller Grundstücke angewandt wurde (Aussage ZkWAL) – um einen Meter verschoben werden muss, dann haben wir mehr Flächen, auf die die Kosten verteilt werden, der Beitragssatz würde also sinken.

Wenn dann noch die angesetzten Kosten reduziert werden müssen, weil die von 1990 bis 1993 aufgenommenen Darlehen nicht eindeutig zuzuordnen sind, wird es knapp.

Aber es wird sich ja jetzt ein Mitarbeiter mit der Aufarbeitung der alten Unterlagen befassen.
Das haben meine Vorgänger in der BI seit Jahren gefordert.

Schau’n wir mal.

Letztlich ändert das alles nichts daran, dass so ein Zweckverband eine Geldbeschaffungsmaschine ist – „nur für Welche“ natürlich, wie man hier sagt.
Ein Konstrukt, das von der Landesregierung zur Durchsetzung ihrer Interessen genutzt wird.
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*) es ist doch ein kleiner Unterschied, ob man etwas Falsches sagt, weil man es nicht besser weiß oder ob man alles weiß und trotzdem was anderes erzählt…..

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