Verwaltungsgericht Schwerin, 18.12.08

Die Liste mit den Verfahren, die für heute beim Verwaltungsgericht angesetzt waren, war lang.

Dadurch, dass der ZkWAL jedoch fast alle aufgehoben hat, waren alle bis auf das letzte durchgestrichen.

Dieses letzte Verfahren, das auch in der Verbandsversammlung erwähnt worden war („Prozesskostenhilfe“) hatte es in sich.

Wer den Beschluss des OVG gelesen hat, weiß ungefähr, worum es geht.
Ich war etwas erstaunt, dass diesmal nicht nur Herr Heiling, der Rechtsanwalt des ZkWAL, anwesend war, sondern auch Herr Lange und Herr Baetcke.

Der Grund war, dass in dem Umschlag, der in den Nachtbriefkasten des Gerichts gesteckt wurde, noch recht viele weitere Klageschriften waren.
Auch diese wären dann nicht fristgerecht eingegangen gewesen und das wäre für die Kanzlei ziemlich ärgerlich – und für den ZkWAL eine Genugtuung.

So hat jedoch das OVG anerkannt, dass die gewählte Vorgehensweise durchaus üblich war.

Herr Heiling versuchte, doch noch etwas zu finden und erweckte den Eindruck, dass er auch bereit sei, damit zum Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.

Ich weiß nicht, ob ich mir den ganz leicht spöttischen Zug um die Mundwinkel des Richters nur eingebildet habe…..
jedenfalls stellte er klar, dass es nur sehr selten gelänge, Verfahren über das Oberverwaltungsgericht hinaus zu bekommen. Das würde nur in wirklich richtungsweisenden Fällen möglich sein.

Das Gericht wollte sich noch eingehend mit 2 (von WIGU) herangezogenen Urteilen befassen und schloss die Verhandlung. Das Urteil (oder der Beschluss? wenn ich mir das mal merken könnte..) wird zugestellt.

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