Kein Ende im Streit um Abwasser in Brenz

heute in der SVZ
Auch, wenn nach § 20, Abs. 2, Satz 4 „wasserrechtliche Entscheidungen“ einem Bürgerbegehren gar nicht zugänglich sind, wird doch deutlich, worum es geht.

Es wurde seit der Wende – und wird noch immer – Entscheidungen gegen den Willen derer getroffen, die das Ganze dann bezahlen sollen.

Auch Blievenstorf ist Gründungsmitglied im Zweckverband.
Aber – und das sagte neulich ein Bürger frei heraus: was waren das für Zeiten. Alle paar Monate wurde etwas anderes erzählt, so lange, bis man die Gemeinden überredet hatte.

Wäre das damals alles in Ordnung gewesen, hätte es keine „Zweckverbandsheilungsgesetze“ gebraucht, die alles gerade ziehen sollten.

Im März 2008 hatte der ZkWAL 20 Mio. Euro errechnet, die er von den Bürgern – von allen, die heute angeschlossen sind – an Abwasserbeiträgen nehmen wollte.

Reichen die Beiträge nicht aus, wird nachkalkuliert. Wer dann entscheidet, dass sogar Möllenbeck an den Kanal soll, der sollte vielleicht doch mal auf seine Redlichkeit hin überprüft werden.

Natürlich: es gibt für alles Fördermittel. Und da liegt wohl auch der Grund.
Bei den Bürgern kommt davon nichts an.
Stimmen die Bürgermeister den Investitionen nicht zu, müssen Gemeindeumlagen gezahlt werden.
Schon 2002/03 hat der ZkWAL den Gemeinden hohe Umlagen abgeknöpft. Das tut richtig weh und fehlt dann überall.

Das ist vom Land so gewollt. Die Gesetzgebung macht es möglich.

Apropos: Ende 2002 hatte der ZkWAL eine Eigenkapitalquote von 48,8 % – wo isses hin???

Dieser Beitrag wurde unter nicht zugeordnet veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.