Betrifft Rückzahlung der Beiträge für Trinkwasseranlagen

Alle Kunden des ZkWAL, deren Beitragsbescheide vom Gericht oder kurz vor der Verhandlung aufgehoben wurden, bekommen das Geld automatisch zurück.
Wer nicht weiß, wie der Sachstand ist, rufe einfach dort an.

Das gilt jedoch nur, wenn man den Klageweg gewagt hat.

Wer Widerspruch eingelegt hat, den der Zweckverband zurückgewiesen hat und dann – auch „unter Vorbehalt“ – bezahlt hat, bekommt sein Geld nicht zurück.

Statt sich darüber zu ärgern, sollten Sie diese und andere Bürgerinitiativen im Land unterstützen.
Vielleicht gelingt uns dasselbe wie den Thüringern.

Dort hat das Land die Erhebung von Beiträgen für Trinkwasser (§ 7 Satz 2) rückwirkend aufgehoben, bereits gezahlte Beträge wurden zurückgezahlt.

Da das Land Thüringen auch die anfallenden Zinsen der Zweckverbände teilweise übernommen hat, konnten Gebühren sogar gesenkt werden.

All dies wurde 2004 möglich. Es war kurz vor der Landtagswahl.

Thüringen hat keine rechte Partei im Landtag.

Dieser Beitrag wurde unter Gerichtsangelegenheiten veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.