Zweckverbände müssen besser kontrolliert werden

Und zwar am besten von denen, die die Kosten tragen müssen

Bürger in Mecklenburg-Vorpommern lassen es sich nicht mehr gefallen, dass die ungeheuren Kosten der Trink- und Abwasseranlagen von ihnen finanziert werden sollen.

Da hat doch tatsächlich der Geschäftsführer eines Zweckverbandes gesagt (auf die Frage, warum das denn alles so geschehen konnte):

Na, wenn die Bürgermeister den Investitionen immer zugestimmt haben? Da kann ich gar nichts dafür.

Hier gibt es auf den letzten Seiten eine Liste, die zwar etwas schlecht zu lesen ist, aus der man jedoch die Gesamtinvestitionen entnehmen kann, die – auch – in unserem Zweckverband bis 2006 in Abwasseranlagen geflossen sind.

76 Mio € für 13.000 angeschlossene Einwohner, also fast 6.000 €/EW.

Wie sagt unser Vorstand heute: was früher passiert ist, ist nicht zu ändern, ich bin nur für die Zukunft mitverantwortlich.

Die Kalkulation für den Einzugsbereich der KA Zierzow ergab einen Kubikmeterpreis für Abwasser von knapp über 5 Euro, deshalb sprach Frau Wiedow sich dafür aus, dem Anschluss von Möllenbeck zuzustimmen.

Leider wurde übersehen – oder gehofft, dass es niemand merkt – dass das Zahlenwerk auf dem veralteten Beitragssatz von 9 Euro basiert.

Was kann man eigentlich tun und worauf sollte man achten, wenn man z.B. die Abwasserentsorgung in die Hände der Gemeinde zurückgeholt hat?

Hier ein paar Hinweise.

Ach ja, und da war noch was….

Es kommt ja nicht von ungefähr, dass immer und immer wieder darauf hingewiesen wird, wie ernst in diesem Land die kommunale Selbstverwaltung genommen wird.

Die Zusage von Herrn Dr. Backhaus, keine Entscheidungen gegen den erklärten Willen einer Gemeindevertretung zulassen zu wollen, ergibt sich aus Art. 28 des Grundgesetzes und braucht keine weitere landesrechtliche Begründung.
(Ja, ich weiß, „die Gemeinden haben die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Zweckverband übertragen“. Unter welchen Umständen das damals geschehen ist und ob sie damit wirklich keinerlei Mitspracherecht mehr haben, das ist eine weitere große Frage)

Welches Rechtsempfinden haben wohl Zweckverbandsmitglieder, die meinen, man könne sich einfach darüber hinwegsetzen, weil es „für diese Zusage des Ministers keine Rechtsgrundlage gäbe“?

erdacht und aufgeschrieben von Maria Rosemeyer am 3.2.09
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