Neues aus Wöbbelin

Erstaunt las ich am Samstag in unserer SVZ, man solle die Abwasserfrage „sachlich“ klären.

Nun ist es ja erfahrungsgemäß so, dass immer dann, wenn man aufgefordert wird, „sachlich“ zu bleiben, die ganze Geschichte schon lange alles andere als sachlich ist – und zwar bei allen Beteiligten.

Zur Info hier mein Leserbrief dazu:

SVZ, 22.03.2009 15:36

Sachliche Klärung

Zu einer sachlichen Diskussion gehört, dass man bei den Fakten bleibt.

Der Zweckverband hatte für den Anschluss an die Kläranlage in Neustadt-Glewe unter anderem damit argumentiert, dass die Gruppenanlage „Achter’n Knick“ schlechte Ablaufwerte hätte und keine wasserrechtliche Erlaubnis mehr bekäme.

In Vorbereitung des dezentralen Konzeptes stellte sich heraus, dass diese Aussage offenbar überholt ist. Diese Anlage ist bereits eine vollbiologische und die wasserrechtliche Erlaubnis wurde bis 2013 verlängert. Offenbar gibt es für die Befristung keinen anderen Grund, als den bevorstehenden – erwünschten – Kanalanschluss.

Ich bin sehr gespannt darauf, auf welcher Rechtsgrundlage UFAT 40.000 Euro zurückfordern will.

Was ist von der Zusicherung des ZkWAL zu halten, die Bewohner „Achter’n Knick“ brauchten bei einem Kanalanschluss keine Beiträge zu zahlen? Wie war das mit den Trinkwasserbeiträgen? War das nicht auch schon einmal bezahlt worden?

In diesem Zusammenhang möchte ich hinweisen auf die Pressemitteilung von Transparency International zum Welt-Wassertag 2009: Pressemitteilung TI-D

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