fallen an für den Zeitraum des Gerichtsprozesses (deshalb heißen sie so).
Also, von dem Zeitpunkt der Klageerhebung an (und nicht – wie von mir fälschlich angenommen – vom Zeitpunkt der Zahlung an).
Die Klageerhebung durch die Anwaltskanzlei erfolgte spätestens 4 Wochen nachdem der ZkWAL Ihren Widerspruch abgelehnt hat.
Prozeß-Zinsen stehen Ihnen zu, wenn Ihr Bescheid im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens aufgehoben wurde.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihren Rechtsanwalt.
Das sollten Sie auch dann tun, wenn Sie persönlich vom ZkWAL angeschrieben werden, obwohl Sie anwaltlich vertreten werden.