Wöbbelin

Herr Leymann hat die Drohung wahrgemacht:

WIR (das Umweltministerium) werden die Untere Wasserbehörde anweisen, in Wöbbelin keine dezentrale Abwasserbehandlung zuzulassen. Das ist gesetzlich verboten. Alle Bürger werden ein Schreiben bekommen.

Dieses Schreiben ist nun da.

Natürlich hat kaum ein Wöbbeliner eine nachgerüstete Abwasserbehandlungsanlage, weil seit Jahren darum gestritten wird, das Abwasser vor Ort selbst verwerten zu dürfen.
Da der ZkWAL jedoch darauf besteht, hier Kanalisation zu bauen, hat bisher nur in seine Anlage investiert, wer neu gebaut hat.
Der gewünschte Austritt aus dem Zweckverband ist noch nicht vollzogen und soll offenbar verhindert werden.

Diesen Brief hatten die Wöbbeliner heute, am 2. Mai, in ihrer Post:
Post von der Unteren Wasserbehörde

Das ist hart. Wer kommt schon auf die Idee, dass die Behörde hier eventuell ihre Befugnisse überschritten haben könnte? Schließlich wird seit Jahren gesagt, es werde kanalisiert und selbst mit Nachrüstung müsse man sich anschließen, sobald ein Kanal liegt.
Auch eine wasserrechtliche Erlaubnis sei nur 15 Jahre gültig.
Wer wird denn investieren, wenn dieses Geld dann sinnlos ausgegeben wäre?

Wir werden sehen, wie es weitergeht…….

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