Wöbbelin und die Untere Wasserbehörde

Etliche Wöbbeliner sind mit dem Schreiben von Herrn Kruppa zur unteren Wasserbehörde gegangen und haben nachgefragt, was es damit auf sich hat.

Nach teils langen Diskussionen wurde ihnen ein weiteres Schreiben angekündigt, in dem die bisher erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse (egal, ob aus DDR-Zeit oder von vor 3 Jahren) umgehend zurückgezogen werden sollten.
Da mir als „Unbeteiligter“ weder der Erlass vom 22.12.2008 noch der vom März 2009 zugänglich gemacht wurde, nehme ich an, dass es sich (u.a.) um diesen Beschluss der Landesregierung handelt.

Ich hatte vergangene Woche auch ein Telefonat mit Herrn Pöschke von der Kommunalaufsicht. Er war ja in Wöbbelin ebenfalls anwesend als Herr Leymann eingeladen war.
Ich sprach ihn auf die Sache mit den wasserrechtlichen Erlaubnissen an und wie man die denn nun einfach so entziehen könnte. Die Bürger waren ja die ganzen Jahre gar nicht abwasserbeseitigungspflichtig. „Waren Sie dabei, Frau Rosemeyer? Sie wissen doch, was so alles erzählt wird.“
Natürlich gäbe das Wasserhaushaltsgesetz vor, dass „jedermann verpflichtet sei…… vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen“.

Bisher bekam man von der Behörde nur eine befristete Erlaubnis, wenn Kanalisation geplant war. Sowie diese fertiggestellt sei, müsse man anschließen.
Aus diesem Grund wurden auch keine Fördermittel abgerufen.

Wie ist das, können wir Gespräche mit Behörden nur noch mit Zeugen führen?

Dieser Beitrag wurde unter nicht zugeordnet veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.