Konstituierende Verbandsversammlung

Am 7. September sollte sich die Zweckverbandsversammlung konstituieren.

Für die meisten Wahlgänge wurde geheime Abstimmung beantragt.

Dazu ein Zeitungsartikel in der SVZ.

Da gab es Anfang September das Schreiben vom Innenministerium.
Eigentlich müsste nun erstmal eine neue Verbandssatzung verabschiedet werden, weil die weiteren Vertreter der größeren Gemeinden zwar in der Versammlung sitzen, jedoch kein Stimmrecht haben. Sind sie anderer Meinung als der Bürgermeister, der die Stimmen einheitlich abgeben muss, dann müssen sie das kundtun. Fehlt die Einigkeit, würden die Stimmen der Gemeinde verfallen. Denn – so steht es ebenfalls in der Satzung – „die Vertreter in der Verbandsversammlung handeln nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.“

Ein Mandat ohne Stimmrecht – so das Gericht – sei in der Kommunalverfassung nicht vorgesehen.

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