Verbandsversammlung am 21. September – Nachlese

Ein richtig schöner, großer Zeitungsartikel findet sich heute in unserer Lokalzeitung:

SVZ-Ludwigslust

Für den Fall, dass der Artikel samt Leserbrief irgendwann gelöscht wird (es kann ja nicht alles im Netz bleiben), kopiere ich meinen Leserbrief hierher:
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23.09.2009 – – Nur die halbe Wahrheit

Es war schon vorher so, dass die Eigentümer kleinerer Grundstücke – zumeist in unseren „Städtchen“ – weniger zahlen mussten als die der großen ländlichen Grundstücke.

Bei ungefähr einem Viertel wurde die sog. Tiefenbegrenzungsregel angewendet und auch nur bei diesen Klägern, deren Bescheide vor Gericht oder vom ZkWAL aufgehoben wurden, wird bei der nächsten Rechnung unter dem Strich ein höherer Betrag zu finden sein. Bei allen anderen wurde sowieso die gesamte Fläche berechnet. Hier wird die Rechnung gleich bleiben.

Unsere Bürgermeister haben sich die Entscheidung wahrlich nicht leicht gemacht, sie hatten die Wahl zwischen Pest und Cholera.

Die Angst vor Gemeindeumlagen ist weit verbreitet, und das zu recht.

Ich frage mich jedoch, warum man nicht den Rotstift auf der Ausgabenseite ansetzt, statt nach immer neuen Einnahmen zu suchen.

Zum Beispiel Möllenbeck.
Natürlich denken die Bürgermeister, die Gemeinde will das so. Herr Lange war jedoch bei der entsprechenden Einwohnerversammlung, zu der auch ich von Bürgern eingeladen war. In dem kleinen Ort waren ca. 60 aufgebrachte Bürger, die nicht wussten, wie sie das bezahlen sollen. Es ist ja abzusehen, dass sie dann auch für den Straßenbau zahlen müssen.
Herr Grohn, der Ingenieur, der der Verbandsversammlung die Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt hat, aus der sich ein Kubikmeterpreis von etwas über 5 € ergab, wohnt in Möllenbeck. Bei einem Investitionsumfang von 1,2 Millionen Euro sind 17 % Honorar ein schöner Verdienst.
Dass damals, als diese Berechnung vorgelegt wurde, der Anschlussbeitragssatz von 9 Euro (der zugrundegelegt wurde) gesenkt wurde auf 7,66, ist wohl niemandem aufgefallen.
Die Bürgermeister konnten also – aufgrund fehlerhafter Beschlussvorlagen – keine „sachgerechte“ Entscheidung treffen. Für das Gericht ein Grund, so einen Vorgang zu beanstanden.
Rechnen wir weiter: Die Baumaßnahme Möllenbeck kostet 1, 2 Mio.
Von den 74 Haushalten werden – sofern nicht dagegen geklagt wird – ungefähr 200.000 Euro an Anschlussbeiträgen eingehen, 353.000 sollen an Fördermitteln kommen. Bleiben 647.000 Euro übrig, die von allen Bürgern des Verbandsgebietes aufgebracht werden müssen.

Herr Lange ist wirklich ein guter Geschäftsführer. Er verpackt die bitteren Pillen so geschickt, dass es kaum jemand merkt.

Oft höre ich von Bürgermeistern: ICH kümmer mich nur um MEINE Gemeinde.
Natürlich, das ur-alte Prinzip: teile und herrsche!
Wir alle sind dabei die Verlierer.

Thema Regenentwässerung:
War es schon der Jahresabschluss 2007? Er wurde erstellt und mit einem „Vorbehalt“ versehen. Dieser sollte erst entfernt werden, wenn die Gemeiden, die dem ZkWAL ihre Regenentwässerungsanlagen verkaufen sollen, die Verträge unterzeichnet haben.
Zu DEM Zeitpunkt wussten noch gar nicht alle Gemeinden davon und etliche verweigern die Vertragsunterzeichnung bis heute.

Der Beitragssatz für den Trinkwasserbeitrag ist gleichgeblieben (2,55 € + MwSt).
Der Kalkulation liegt jedoch der „höchst-mögliche“ Beitragssatz zugrunde.

Dieser betrug damals, als die Bescheide verschickt wurden, 9 Euro. Sehr viele Positionen auf der Kostenseite wurden vom Gericht beanstandet und so musste er immer weiter gesenkt werden. Zwischendurch lag er bei 2,97 Euro, in den mit der Einladung verschickten Unterlagen stand 2,64 und während der Versammlung stellte Herr Löffler nach neuer Berechnung den neuen Satz von 2,61 Euro vor.
Nach wie vor gilt also für Trinkwasser der festgelegte Beitragssatz. Es sollen ja – lt. Herrn Lange – alle Bürger gleich behandelt werden.

Ein schöner Satz. Gleichbehandlung klingt genauso nett wie „Solidarprinzip“ und ist doch wie dieser nur der Zuckerguss für die bittere Wahrheit.

Einen besonderen Coup hat Frau Schubring sich einfallen lassen. Nachdem sie von den Wöbbelinern nicht wiedergewählt wurde, arbeitet sie gegen den Willen ihrer Bürger.
Am Montag saß sie mit ihrem Mann oben bei den Zuschauern. Frau Zimmermann las ihren Text vor, überreichte die Unterschriften und verließ bald darauf die Veranstaltung.

Zu guter Letzt zum Nachtragshaushalt:
2005 hatte sich der Zweckverband einen Dispo von 1 Mio. genehmigen lassen. Jetzt waren es schon 3 Mio. und nun wurde er noch einmal erweitert auf 4,5 Millionen Euro. Überziehungskredite sind bekanntlich besonders teuer….

Mir graust vor der Zukunft dieses Zweckverbandes.
Aber – so sagte es auch ein Mitglied der Versammlung – die Schuld daran liegt nicht bei denen, die Mißstände benennen oder dagegen klagen.
Ein Felsen im Fahrwasser verschwindet nicht, wenn man sich die Augen zuhält.

Die Bürgermeister, die zunehmend kritische Fragen stellen, sollten sich zusammensetzen und auch solche Themen nicht aussparen, wie ebenfalls aus der Runde kam:
Warum machen wir nicht einen „kommunalen Betrieb“? Dann bräuchten wir keine Satzung, die ständig gekippt werden kann.

Zusatz von mir:
Genau das hat die Mehrheit der Zweckverbände im Land gemacht. Es gibt für Trinkwasser keine Anschlussbeiträge mehr, dafür wurden die Gebühren erhöht.
Bei dieser Gelegenheit fällt auch sofort ins Auge, wenn sie – durch unverhältnismäßige Ausgaben – zu hoch werden.

Ein Zweckverband hat die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung der zusammengeschlossenen Gemeinden zu gewährleisten.
Wenn er nur durch ständige neue Baumaßnahmen am Leben erhalten werden kann, dann läuft was schief.

Maria Rosemeyer, Blievenstorf
www.abwasser-marsch.de
– im Netzwerk „Wasser-in-Bürgerhand“ –
1. Vorsitzende der BI gegen überhöhte Kommunalabgaben im Landkreis Ludwigslust e.V.
www.BI-LWL.de

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Nachtrag :

Sehr geehrter Herr Lange,

sollte etwas an meinen Ausführungen nicht der Wahrheit entsprechen, liegt das daran, dass ich es nicht besser weiß.

Ich muss mir meine Informationen mühsam zusammensuchen und werde auch von niemandem dafür bezahlt.

Wenn Sie jedoch Tatsachen nur unvollständig mitteilen oder ganz weglassen, gehe ich doch davon aus, dass Sie wissen, was Sie tun.

Das ist den Bürgermeistern gegenüber – die doch Ihre Vorgesetzten sind – nicht fair.
Natürlich kann ich Ihnen daraus keinen Vorwurf machen, dass unsere ehrenamtlichen Bürgermeister nicht alles daran setzen, das, worüber sie abstimmen sollen, auch in seiner ganzen Tragweite zu verstehen.

Ich halte es jedoch für Ihre Pflicht, sie wahrheitsgemäß und umfassend zu informieren. Jeder Versuch, die Öffentlichkeit dabei auszuschließen, macht misstrauisch.

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