Es brodelt wieder…..

Die Lüblower „dürfen“ ihre Anschlussbeiträge für die Abwasseranlagen in Raten bezahlen.
Wurde ihre neue Abrundungssatzung denn nun berücksichtigt?
Wie sagte Herr Lange dazu: Die Abrundungssatzung gilt generell – bis auf die Fälle, wo sie nicht gilt.

Die ersten neuen Bescheide für diejenigen, die gegen die Trinkwasseranschluss-Beiträge geklagt hatten, sind unterwegs.

Und die ersten Abrechnungen für die Trink- und Abwassergebühren, erstmals wieder direkt von Mitarbeitern des ZkWAL erstellt, sind eingetroffen.

Wir planen eine Veranstaltung, um Ihre Fragen zu allen Themen im Zusammenhang mit unserem Zweckverband zu klären.

Näheres in Kürze hier.

Und wenn Herr Lange in Ihrer Gemeinde irgendetwas über den Sachstand in anderen Orten erzählt, fassen Sie sich doch ein Herz und informieren sich dort aus erster Hand – das ist immer sicherer.

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