Verbandsversammlung am 11. Januar 2010

Am Sonntagabend brachte mir mein Bürgermeister die Unterlagen vorbei.
Ich arbeitete sie durch und machte mir Notizen. Am Montagmittag hatten wir Gelegenheit, sie durchzusprechen.
Plötzlich meinte er, er hätte am Abend eigentlich noch etwas anderes – für ihn und die Gemeinde Wichtigeres – zu tun.

So ergab es sich, dass ich meinen gewohnten Platz auf der Empore im Landratsamt gestern nicht einnehmen konnte.

Kurze Verwirrung gab es bei der Anmeldung. Ich sollte mich in die Gästeliste eintragen. Da ich jedoch als 2. stellvertretende Bürgermeisterin auch auf der Teilnehmerliste stand, war das schnell geklärt.

Zur Erinnerung noch einmal die Tagesordnung (pdf).

Vor dem Beschluss über die neue Verbandssatzung wandte ich ein, dass ich die blosse Streichung des Satzes in §4, Absatz 2
„Soweit der Bürgermeister des Verbandsmitglieds bzw. sein Stellvertreter im Amt in der Verbandsversammlung anwesend sind, nehmen diese die Stimmen wahr.“
als Reaktion auf das Schreiben des Innenministeriums im Zusammenhang mit der Beurteilung des Verwaltungsgerichtes (8A 720-06) für unzureichend halte.

Herr RA Heiling (WIGU) erklärte, dass er diese Auffassung nicht teile und die Satzung wurde so beschlossen.

………………..

Gegen Ende der Versammlung meldete sich Herr Dr. Hinrichs (Göhlen) zu Wort. Göhlener Bürger waren ja nun dabei, ihre Hauskläranlagen nachzurüsten bzw. neu zu bauen. Dazu mussten sie die alten Anlagen komplett leeren lassen.
Die darauffolgenden Rechnungen brachten Unruhe:
Der ZkWAL hatte einerseits die Leerung als Klärschlammentsorgung (23 €/m³) berechnet und andererseits zusätzlich eine Pauschale für „Restentleerung“ des Entsorgungsunternehmens in Rechnung gestellt (ca. 150 €).
Herr Lange begründete das damit, dass der Verband berechtigt sei, durch Dritte angefallene Kosten als „Verwaltungskosten“ in Rechnung zu stellen.

(Fortsetzung folgt)

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