Öffentlichkeit praktisch ausgeschlossen ?

Das Verwaltungsgericht in Schwerin veröffentlicht (im Aushang) die Termine von Gerichtsverhandlungen erst am Morgen des Verhandlungstages.

Bürgern, die aus Interesse auch Verhandlungen anderer Mandanten verfolgen möchten, wird eine Teilnahme dadurch erschwert. Sie müssten jeden Tag nachsehen, ob eine Verhandlung, die sie interessiert, stattfindet.

Auch die Verkündung des Urteils findet häufig nicht im Beisein der Öffentlichkeit statt, sondern wird – so die Formulierung – an Verkündungs statt zugestellt.

Man kann sich zwar aus dem Verlauf denken, wie es ausgehen wird, die Begründung wäre jedoch ebenfalls wichtig.

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