Zur Zweckverbandsversammlung am 26. April 2010 – Teil 1

Immer weniger Bürgermeister nehmen an der Verbandsversammlung teil, nur 57 Stimmen waren für den Trinkwasserbereich und 56 für den Abwasserbereich anwesend.
Im Januar waren es noch jeweils über 60.

Besonders überrascht wurden wir von der Nachricht, der Zweckverband würde zu Unrecht gezahlte Gewerbesteuern von den Gemeinden zurückfordern.

Nur 2 ZV hätten überhaupt Gewerbesteuern abgeführt. Vorerst für 2002 und 2003 müssten diese erstattet werden.

Bei Bescheiden an Bürgern gilt der Grundsatz:
Bescheid erhalten, keinen Widerspruch eingelegt = Zahlungspflicht. Man bekommt auch kein Geld zurück, wenn sich anschliessend in einer Gerichtsverhandlung herausstellen sollte, dass der Bescheid rechtswidrig war.

Es stellen sich also folgende Fragen:
2001 hat die WEMAG die Betriebsführung übertragen bekommen. Wurde die Gewerbesteuer erst von diesem Zeitpunkt an gezahlt?
Ist das ein Verschulden der Gemeinden? Haben wir die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen?
Wieso ist die Kommunalaufsicht damals nicht eingeschritten?

(Fortsetzung folgt)

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