Anhörungen zur Fäkalschlammabfuhr

Ende April haben etliche Einwohner in Blievenstorf vom ZkWAL ein Anhörungsschreiben zu einer vermutlich begangenen Ordnungswidrigkeit erhalten.

Wir stellen Ihnen hier 2 Musterschreiben zur Verfügung:

1. Zurückweisung des Vorwurfes
2. Antwort mit Hinweis auf Rechtsanwalt

Das Schreiben des ZkWAL enthält ein paar „Ungenauigkeiten“:
Natürlich ist aus Kleinkläranlagen nur der Schlamm zu entsorgen und nicht das gesamte Abwasser.
Ob Ihre Anlage als KKA oder als Sammelgrube eingestuft ist, sehen Sie am Preis für die Entsorgung.
13 € je Kubikmeter = Sammelgrube
23 € je Kubikmeter = Kleinkläranlage

Ja, der ZkWAL hat sich die „bedarfsgerechte Regelausfuhr“ in die Satzung geschrieben.
Das gilt jedoch nur für Anlagen, die noch nicht auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Für vollbiologische Anlagen gelten die Bestimmungen des Herstellers. Wo kein Schlamm anfällt, muss auch nichts ausgefahren werden.

Ja, auch das ist richtig:
viele Anlagen sind noch nicht auf dem neuesten Stand. Die Bürger sind jedoch niemals aufgefordert worden, ihre Anlagen nachzurüsten.
In etlichen Gemeinden des Verbandsgebietes ist der ZkWAL noch nicht (offiziell) davon befreit, Kanalisation bauen zu müssen. Somit ist die Abwasserbeseitigungspflicht noch nicht auf die Bürger übertragen worden.

Seit Anfang 2006 liegt der unteren Wasserbehörde das Bodengutachten vor. Auf dieser Grundlage werden auch die wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilt.

Die korrekte Reihenfolge wäre gewesen, den Zweckverband von der Pflicht zur Abwasserbeseitigung zu befreien, diese auf die Grundstückseigentümer zu übertragen, Fördermittelanträge und Wasserrecht beantragen zu lassen und die Bürger dann (endlich) mit dem Bau ihrer Anlagen beginnen zu lassen.

Nun durften wir 2009 die erhöhten Fördermittel beantragen, Einige haben sie sogar schon bewilligt bekommen und noch immer steht da die Unsicherheit im Raum, was denn nun wird.

Unter diesem Gesichtspunkt verstehe ich das o.g. Anhörungsschreiben.
Sicher sind nun wieder ein paar Ältere verunsichert und würden sich wohl doch lieber für einen Kanalanschluss aussprechen.
So ist das gewollt.

Das kann sicher fein bequem sein. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen jedoch, wie es weitergeht.
Bisher wird oftmals Schmutzwasser zusammen mit Regenwasser abgeleitet. Das soll schon heute nicht mehr sein, es muss also wieder gebaut werden. Und dann wird die Ableitung des Regenwassers nach der Grundstücksgröße berechnet.

Die Kostenspirale dreht sich immer weiter.

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