Wöbbelin – neue Runde

Auch durch ständiges Wiederholen werden Fehler nicht richtig.

Die Verbandsversammlung hat NICHT den Austritt der Gemeinde Wöbbelin verweigert, sondern nur die Anerkennung der „wichtigen Gründe“, die der ZkWAL als Bedingung für die Aufnahme von Austrittsverhandlungen in seine Satzung geschrieben hat.

Das ist ein kleiner – aber gravierender – Unterschied.

Die Gemeinde hat Klage eingereicht und es ist wohl nicht ganz in Ordnung, wenn vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen, bevor das geklärt ist.
Zeitdruck aufzubauen war noch nie ein gutes Argument – im Gegenteil, es macht eher misstrauisch.

Die Zeitungsartikel heute in der SVZ, mit Leserbriefen.

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