Widerspruchsverfahren gegen Bescheide des ZkWAL

Gegen die Trink- und Abwasserbeitragssatzungen sind beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald Normenkontrollverfahren anhängig.
Damit soll die Rechtmäßigkeit der Satzungen und der zugehörigen Kalkulationen überprüft werden.

Wenn bereits beim Widerspruch auf die laufenden Verfahren hingewiesen wird, ruhen auch neue Verfahren per Gesetz so lange, bis darüber entschieden ist. .
(Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 12, Abs. 3)

Da der ZkWAL zur Zeit einer „Aussetzung der Vollziehung“ *) nicht (mehr) zustimmt, müssen wir dringend raten, den Beitrag trotzdem zu entrichten, bzw. Ratenzahlung zu vereinbaren.

Etwas anderes ist es, wenn ein Bescheid im Einzelfall ganz offensichtlich falsch ist. Dann besteht die Möglichkeit – über einen Anwalt! – einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht zu beantragen.

Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ bedeutet:
Sie beantragen, bis zur Klärung durch ein Gericht, den Beitrag nicht bezahlen zu müssen und, dass der ZkWAL darauf verzichtet, Säumniszuschläge zu erheben.

Wenn Herr Lange antworten lässt:
Wir haben jedoch das von Ihnen Gewollte auszulegen und werden (sinngemäß) von Vollstreckungsmaßnahmen absehen“, dann ist das etwas ganz anderes.
Wenn Sie nicht bezahlen, ist der ZkWAL berechtigt, Säumniszuschläge zu berechnen.
Und zwar selbst dann, wenn Sie den Prozess gewinnen oder der Bescheid aufgehoben wird.
(Beispiel: Gerichtsurteil)

Den Antrag des Klägers und die Antwort des Zweckverbandes darauf könnte man in etwa so vergleichen:
Sie gehen in ein Geschäft und fragen nach Kirschen. Die Verkäuferin antwortet mit entschuldigender Miene:
DAS tut mir jetzt leid. Birnen haben wir heute nicht.
In diesem Fall fällt die Ungereimtheit sofort ins Auge.

Schriftstücke mit verwaltungstechnischem oder rechtlichem Hintergrund sind oft schwer verständlich….

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