Wer trifft Entscheidungen?

Ein Zweckverband darf nicht alle Aufgaben auf einen sog. Erfüllungsgehilfen übertragen.
In jedem Fall müssen die Entscheidungen tatsächlich beim Verband liegen.

Lese bitte jeder selbst und ziehe seine Schlüsse daraus.
Urteil des OVG Weimar
Spätestens ab Seite 11 wird es spannend.

Kennen Sie die Verträge unseres Zweckverbandes mit der WEMAG, der zum Jahresende ausläuft?

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