Neue Beitragsbescheide für die Trinkwasseranlagen

Der alte und auch neue Geschäftsführer des ZkWAL – der von der Mehrheit der Bürgermeister eigentlich nicht gewollt war – hat wieder neue Beitragsbescheide verschicken lassen, diesmal auf der Grundlage der neuen Satzungen vom 7. Oktober 2010.

Die Überprüfung der Beitragssatzung für Trinkwasser durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald, die wir unterstützen, ist noch nicht abgeschlossen.

Es gilt also,
was in unserer Kommunalverfassung im § 12, Abs 3 festgelegt ist:

Ist wegen der Gültigkeit einer Abgabensatzung ein Verfahren bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, einem obersten Bundesgericht oder beim Europäischen Gerichtshof anhängig und wird der Widerspruch hierauf gestützt, ruht das Widerspruchsverfahren insoweit bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss.


Das bedeutet, dass Sie in Ihrem Widerspruch auf das anhängige „Normenkontrollverfahren“ hinweisen sollten, dann müsste auch Ihr Widerspruch so lange ruhen, bis das Verfahren entschieden ist.
Sind Sie unsicher bei der Formulierung, wenden Sie sich lieber an einen Anwalt.

Was wird nun werden? Zu den Aussichten des Verfahrens:

In dem Verfahren 8A 720/06 vom 21. November 2008 begründete das Gericht seine Entscheidung folgendermaßen.
Demnach war es zulässig, vom privatrechtlichen ins öffentlich-rechtliche Regime zu wechseln. Jedoch hätte dann intern eine Rechnungsabgrenzung stattfinden müssen.

Eine rückwirkende Änderung sei nicht zulässig, urteilte auch das Oberste Verwaltungsgericht in Sachsen:
Auszug aus dem Gerichtsurteil aus Sachsen
(Sächsisches-OVG – Urteil vom 12.09.2007, Aktenzeichen: 5 B 191/05 )
2. Ein für den Betrieb einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung gewähltes Regelungsregime (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich) darf nicht rückwirkend geändert werden. 

Der Begründung des Verwaltungsgerichts Schwerin kann der ZkWAL offenbar nicht mit einer neuen Satzung folgen. Dazu müsste wohl die Kalkulation grundlegend geändert werden. Das hat auch im Oktober 2010 nicht stattgefunden.
Danach dürften nämlich nur die Kosten in die Kalkulation einfließen, die seit dem 1. Januar 2001 in Trinkwasseranlagen investiert wurden.

So zu tun, als sei nichts gewesen, ist mit Sicherheit NICHT der richtige Weg.
Es wäre an der Zeit, sich zusammenzusetzen, um nun, wo die WEMAG – mit ihrem Prinzip des „größer, höher, weiter (teurer)“ – aus dem Rennen ist, auf Augenhöhe zu beratschlagen, wie das Vorgehen des ZkWAL bürgerfreundlicher gestaltet werden kann.




Was haben wir in den 10 Jahren Betriebsführung durch die WEMAG erreicht?

Ich habe mich mal im Archiv unserer BI umgesehen (ja, der dort angeschlagene Ton gefiel auch mir nicht).
Zu Recht hat man sich schon damals ziemlich aufgeregt.

In unserem Gründungsjahr 2001 hatte der ZkWAL 18 Mio. DM Schulden. Aus Sicht der BI schon viel zu viel.

Wie hoch ist dieser Betrag heute?

Ende 2009 hatte der ZkWAL Verbindlichkeiten bei Banken in Höhe von
ca. 32 Mio € im Abwasserbereich und 7 Mio € im Trinkwasserbereich.

Natürlich stehen dem auch Werte gegenüber.
Abwasseranlagen im Wert von ca. 53,5 Mio € und Trinkwasseranlagen von ca. 19 Mio €

Im Durchschnitt sinkt die Einwohnerzahl im Verbandsgebiet jährlich um ca. 350.

Haben Sie es kürzlich auch im Radio gehört?
„Der Zweckverband nimmt für den Anschluss von Wöbbelin 3 Mio. Euro in die Hand.“

Der Zweckverband, das sind wir alle. Er lebt nur von den laufenden Gebühren, von Anschlussbeiträgen – und von Gemeindeumlagen.
Vor Jahren haben wir gewarnt vor einem allzu leichtfertigen Anschluss kleiner Ortslagen an den Kanal, letztlich müssten wir alle das bezahlen. Auch die Gemeinden, die schon sehr lange Kanalisation haben, würden eines Tages einen Beitrag (sog. Altanschliesser/Abwasser) zahlen müssen.

Wenn es so weitergeht, werden mit Sicherheit bald die gefürchteten Gemeindeumlagen erhoben.
Auch Beitragssätze und Gebühren werden wieder steigen müssen



Die Verantwortung für das Geschehen im ZkWAL lag und liegt weiterhin bei unseren Bürgermeistern.

Wie machen Sie das denn, wenn Sie sich ein neues Auto kaufen?
Lassen Sie sich dann nur vom Verkäufer beraten oder fragen Sie auch jemand anders, der sich damit auskennt, was er davon hält?
Wenn die Geschäftsleitung des Zweckverbandes ihnen sagt, was warum und wie beschlossen werden sollte, wäre es doch nicht schlecht, auch noch mal in anderem Kreis darüber zu reden.
Wenn Sie zu wenig Zeit haben, dann lassen Sie doch die Beratung durch Herrn Lange weg und bilden sich Ihre eigene Meinung. Das ist vielleicht etwas mühsamer, aber Sie schlafen dann mit Sicherheit besser.

In diesem Sinne: ein gutes und erfolgreiches Jahr 2011!

Dieser Beitrag wurde unter Gerichtsangelegenheiten, mein Blog aus dem Raum Ludwigslust veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.