Unverhältsmäßigkeit

Nicht nur für den Landkreis Parchim gibt es diese Allgemeinverfügung, die Grundstücksbesitzern in Dörfern besondere Pflichten auferlegt.

Wenn man bedenkt, dass wir im Land 1,4 Millionen Hektar landwirtschaftliche Flächen haben und nur ca. 180.000 Hektar Verkehrs- und Siedlungsflächen (Quelle: Statistisches Landesamt), ist der finanzielle Aufwand, der den Bürgern abverlangt wird, völlig unverhältnismäßig. Dazu gehört natürlich auch der hohe Anschlussgrad an Abwasserkanäle und Klärwerke.

Alle etablierten Parteien finden das gut und richtig so (die Meinung der NPD dazu interessiert uns nicht!).

Bleibt zu hoffen, dass die Freien Wähler M-V nicht denselben Fehler begehen.

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