Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt stellt klar, dass Zweckverbände nicht einfach Bescheide versenden dürfen, wenn sie keine rechtsgültige Satzung haben, in der Hoffnung, dass das nicht jeder weiß.
Ist keine gültige Satzung vorhanden, kann ein Bescheid angegriffen werden, auch, wenn er rechtskräftig geworden ist.
Siehe dazu: INKA – Sachsen-Anhalt