Schon häufig haben Bürger sich in ihrer Not an den oder die Bürgerbeauftragten gewandt.
Im Jahr 2005 habe ich die Berichte darüber zusammengefasst.
Da gibt es interessante Aussagen: die Einforderung einer Widerspruchsgebühr ist nur dann zulässig, wenn bereits der angefochtene Bescheid gebührenpflichtig war. (Seite 2)
Die Forderung des sofortigen Anschlusses an eine neu gebaute Kanalisation ist nicht gerechtfertigt, wenn eine genehmigte häusliche Anlage vorhanden ist, die die aktuell geforderten Bedingungen einhält. (Seite 14)