Beitragsbescheide für Abwasser

Der Zweckverband Fahlenkamp hat Beitragsbescheide an Hauseigentümer verschickt, die bereits vor der Wende an Kanalisation angeschlossen waren.

Das Kommunalabgabengesetz M-V lässt das zu, weil „alle Anschlussnehmer von den seit 1993 getätigten Investitionen profitieren“.

Für einen ZV, dessen Einzugsgebiet aus den Städten Ludwigslust, Grabow, Groß-Laasch und den umliegenden Dörfern besteht, erscheint mir der Beitragssatz von 10,20 € verhältnismäßg hoch.

Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen, bedenken Sie bitte, dass Sie trotzdem fristgerecht zahlen müssen.

Auch, wenn Sie Ratenzahlung vereinbaren, kann Sie niemand hindern, Widerspruch gegen die Beitragshöhe einzulegen.

Dies ist keine rechtliche Beratung. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt (Verwaltungsrecht).
Es wäre jedoch gut, wenn er/sie Erfahrungen mit der Thematik „Zweckverbände Wasser/Abwasser“ hätte.

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