Transparenz von Verwaltungshandeln

Seit 2006 gibt es auch in unserem Bundesland das Informationsfreiheitsgesetz.
In diesem wird geregelt, ob und welche Ansprüche auf Zugang zu Informationen Bürger haben.

Der Datenschutzbeauftragte, der auch für das IFG (Informationsfreiheitsgesetz) zuständig ist, hat dazu auch weitere Informationen herausgegeben.

Nachzulesen in diesem Dokument:
Rechtsgrundlagen des IFG M-V

Rechte, die vorhanden sind, sollten auch genutzt werden.

Es wird Zeit, dass wir das üben…..

 

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