Urteile vom OVG Greifswald und Versammlung in Karstädt

Einwohnerversammlung in Karstädt

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald hat gestern den Weg in meinen Briefkasten gefunden. Die Rechnung folgt…

Es ist ja im Grunde ein Trauerspiel.

Wieder einmal waren die Arbeiten von Herrn Rechtsanwalt Heiling und Herrn Löffler von BKC nicht von Erfolg gekrönt.
Die teure Satzung samt Kalkulation hat – entgegen der treuherzigen Versicherung von Herrn Lange vor einigen Jahren – vor Gericht wieder nicht standhalten können.

Was das nun wohl wieder gekostet hat?

Aber… wer schuld hat, wissen wir ja auch schon. Wie immer, wenn der ZkWAL ein Verfahren verloren hat:
die Bürgerinitiative und die Rechtsanwälte.

Heute in Karstädt hat Herr Lange den Einwohnern erzählt, welche Folgen denn nun dieses Gerichtsurteil auf die Beitragserhebung nach Fertigstellung des 2. Bauabschnittes hat.
Es konnten auch Fragen gestellt werden.

Leider wurden diese nicht wirklich beantwortet, sondern zum Anlass für einen kleinen Vortrag genommen. Wer Glück hatte, konnte sich die Antwort dann zusammenreimen.

Eine Frau fragte, ob sie denn auch Geld zurück bekäme. Sie hätte bei der ersten Runde Widerspruch eingelegt, sich den Klägern angeschlossen und ihr Geld zurück erhalten.
„Natürlich“ gab es eine neue Satzung und neue Bescheide. Sie zahlte „unter Vorbehalt“.
Herr Lange erklärte ihr, wie das sei mit Bescheiden des ZkWAL. Man könne Widerspruch einlegen und dagegen klagen. Aber „natürlich“ gäbe es dann irgendwann neue Bescheide und das ginge immer so weiter. Und wenn man Pech hätte, müsse man anschliessend mehr zahlen als vorher.

Das ist jetzt natürlich wirklich die Frage:
MUSS das immer so weitergehen? Wie viel Geld soll da NOCH versenkt werden?

Wenn unterschiedliche Beiträge für die verschiedenen Situationen kalkuliert werden sollen, dann müsste es auch unterschiedliche Gebührenzonen geben.

Die Kommunalaufsicht wünscht, dass es keine eineinhalb Jahre dauert, bis es eine neue gerichtsfeste Satzung (mit Kalkulation) gibt.
Und Herr Lange möchte bis zur Kommunalwahl im Mai 2014 neue Beitragsbescheide verschickt haben.

Wie oft haben wir das schon gehört. In Karstädt war es sehr unruhig.

Es gibt in unserer Nähe einen Zweckverband, dessen Kunden keine Anwälte mehr aufsuchen. Gemeinsam haben die Bürgermeister – auf Druck ihrer Einwohner – den Zweckverband in ruhiges Fahrwasser gebracht.
Sie haben selbst nachgedacht und gerechnet – und sich nichts mehr „erzählen lassen“. Gegen den Willen der Kommunalaufsicht und die Warnungen des Landesrechnungshofes haben sie vom Beitrags- auf das Entgeltmodell umgestellt.

Nach und nach haben sie die bereits bezahlten Beiträge erstattet und können nun Konzessionsabgaben an die Gemeinden zahlen, Eigenkapitalverzinsung und Gewerbesteuern.

Die Vorgehensweise des ZkWAL ist also NICHT alternativlos.

Wer etwas will, findet Wege….

Und wer das Gerichtsurteil selbst lesen möchte, statt es sich von Herrn Lange so erklären zu lassen, dass man nichts versteht, der hat hier die Möglichkeit:
für Trinkwasser
für Schmutzwasser

Auch Gerichtsurteile lesen sich nicht so einfach wie eine Zeitung, das ist richtig Arbeit!

Viel Spass dabei wünscht Ihnen

Ihre Maria Griepentrog

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